Im Rahmen der aktuellen Rechtsfragen werden Themen aus allen
Rechtsgebieten aufgegriffen, die für kleine und mittlere
Unternehmen unter Umständen von Bedeutung sein können:
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Unter dem Aktenzeichen 10 AZR 606/07 hatte sich das
Bundesarbeitsgericht mit der Thematik des
Freiwilligkeitsvorbehaltes bei sonderzahlungen zu
beschäftigen.
In seiner Entscheidung vom 30. Juli 2008 ist das
Bundesarbeitsgericht (BAG) zu dem Ergebnis gekommen, dass der
Arbeitgeber bei Sonderzahlungen grundsätzlich einen
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige
Bezugszeiträume ausschließen kann...
Außerordentliche Kündigung bei anderweitiger Tätigkeit im Krankheitsfall
Bekanntlich können nur schwerwiegende Gründe und eine
nachhaltige Störung des Vertragsverhältnisses eine
außerordentliche Lösung vom Vertrag rechtfertigen. Es gilt
insofern das ultima-ratio-Prinzip. Letztlich kennt das Gesetz
absolute Kündigungsgründe nicht. Das Recht der
außerordentlichen Kündigung ist in § 626 BGB in Form einer
Generalklausel an das Vorliegen eines wichtigen Grundes und die
daraus folgende Unzumutbarkeit der Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses gebunden...
Outsourcing kann Kündigung rechtfertigen
Die Begrifflichkeit des
Outsourcings (Auslagerung) ist bekanntlich derzeit in aller
Munde.
Letztlich bezeichnet die
Begrifflichkeit des Outsourcings in der Ökonomie die Abgabe von
Unternehmensaufgaben und ggf. auch Unternehmensstrukturen an
Drittunternehmen.
So hat das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main
unlängst entschieden...
Probezeitvereinbarung
Enthält ein Formulararbeitsvertrag – so das BAG in seiner
Entscheidung vom 16.04.2008 – neben der drucktechnisch
hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im
weiteren Text des Formulararbeitsvertrages ohne drucktechnische
Hervorhebung eine weitere Befristung des Arbeitsvertrages zum
Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, so ist die
Probezeitbefristung...
Verhaltensbedingte Kündigung gegnüber leistungsschwachen Arbeitnehmern
Bekanntlich ist der Umgang mit s.g. leistungsschwachen
Arbeitnehmern für den Arbeitgeber nicht unproblematisch. Dies
gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, das
Arbeitsverhältnis mit einem leistungsschwachen Arbeitnehmer zu
beenden...
Formerfordernis der Kündigung
In seiner Entscheidung vom 24.01.2008 – 6 AZR 519/07 – wies das
Bundesarbeitsgericht (BAG) darauf hin, dass das für Kündigungen
nach § 623 BGB bestehende Schriftformerfordernis nur gewahrt
ist, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig
unterzeichnet ist. Die bloße Paraphierung mit einem
Namenskürzel, so das BAG, reiche nicht aus...
Befristeter Arbeitsvertrag
Bekanntlich ist nach § 14 Abs. 2 Satz 1 des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes (TzBfG) die höchstens dreimalige
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages
bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig...
Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang § 613a BGB
Bekanntlich hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber
gemäß § 613a Abs. 5 BGB die von einem Übergang betroffenen
Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten
über...
Klagefrist bei einer Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in
Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, ohne zuvor
nach § 85 SGBXI die erforderliche Zustimmung des
Integrationsamtes zur Kündigung einzuholen, so kann der
Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung bis zur Grenze der
Verwirkung – so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung
vom 13.02.2008 – 2 AZR 864/06 – gerichtlich geltend machen...
Bitte beachten Sie, dass aus der Themendarstellung keine
Problemlösung im Einzelfall abgeleitet werden kann und dass
demzufolge jeder Einzelfall einer gesonderten rechtlichen
Prüfung bedarf, die jedoch im Rahmen des Projektes NETWORK-KMU
nicht erfolgen kann.
Sprechen Sie diesbezüglich den Steuerberater bzw.
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens an.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert: