Kurzarbeit
Auf diesen Seiten werden wir Sie aus gegebenem Anlass über alle aktuellen Entscheidungen und Neuigkeiten im Bereich der Kurzarbeit informieren.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat mittlerweile auch Unternehmen in Sachsen-Anhalt erfasst. Vor dem Hintergrund des Erhaltes der Arbeitsplätze in den Unternehmen spielt das Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit eine sehr große Rolle. Kontakte zu Unternehmen in den vergangenen Wochen haben gezeigt, dass diese mit den bisherigen und künftigen Bedingungen für die Kurzarbeit nicht bzw. nicht ausreichend vertraut sind. Wirtschaftsminister Dr. Haseloff hat sich daher entschlossen, mitzuhelfen, diese Informationsdefizite bei den Unternehmen auszugleichen.
Sie finden sowohl entsprechende Informationen und Merkblätter als auch Formulare und regionale Ansprechpartner.
Aktuelles
Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung hat heute deutliche Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen:
Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 24 Monate gezahlt werden. Und wir bieten den Unternehmen an, dass ab dem 7. Monat die Sozialversicherungsbeiträge voll von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
Zusätzlich stabilisierende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt
Alle Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung gehen von einer weltweiten Krise mit gravierenden Auftrags- und Absatzeinbrüchen aus. Deswegen wollen BMAS, BDA und DGB zusätzliche stabilisierende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, die es ermöglichen, mit Sozialpartnerschaft durch die Krise zu kommen. Dazu wurde vereinbart:
"Kurzarbeitergeld plus" - Verlängerung der Zahldauer auf 24 Monate, vollständige Entlastung von den Sozialversicherungsbeiträgen und weitere Vereinfachungen
Konjunkturpaket II am 20.02.2009 bestätigt
Der Bundesrat hat am 20.02.2009 den Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld zugestimmt. Die im "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" enthaltenen Neuregelungen gelten rückwirkend zum 01.02.2009.
Dies sind die wichtigsten Neuregelungen:
Regierung beschließt Konjunkturpaket II
- Arbeitgeber bekommen für 2009 und 2010 die Hälfte - also 50% - der von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zurück.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie befristet Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld.
- Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit kann es sogar eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge - also 100% - geben.
- Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung verbleibt auf dem niedrigen Wert von 2,8 Prozent.
- Für die Jahre 2009 und 2010 stellt der Bund zusätzlich knapp zwei Milliarden Euro für Fortbildung und Qualifizierung bereit: Für Kurzarbeiter, aber auch für junge Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie für junge Menschen, die schon sehr lange einen Ausbildungsplatz suchen.
- Für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit werden Zuschüsse zur Qualifizierung in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.
- Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in den Jahren 2009 und 2010 bei neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern die vollständige Finanzierung.
- Die Förderung der beruflichen Weiterbildung
beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher
auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (§ 77 SGB III) und ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren
Unternehmen begrenzt war (§ 417 SGB III), wird auf alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert, deren
Berufsausbildung und letzte Weiterbildung schon längere Zeit
zurückliegt.


