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Kurzarbeit

*** Ausweitung des Beratungsangebotes von NETWORK-KMU ***

Auf diesen Seiten werden wir Sie aus gegebenem Anlass über alle aktuellen Entscheidungen und Neuigkeiten im Bereich der Kurzarbeit informieren.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat mittlerweile auch Unternehmen in Sachsen-Anhalt erfasst. Vor dem Hintergrund des Erhaltes der Arbeitsplätze in den Unternehmen spielt das Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit eine sehr große Rolle. Kontakte zu Unternehmen in den vergangenen Wochen haben gezeigt, dass diese mit den bisherigen und künftigen Bedingungen für die Kurzarbeit nicht bzw. nicht ausreichend vertraut sind. Wirtschaftsminister Dr. Haseloff hat sich daher entschlossen, mitzuhelfen, diese Informationsdefizite bei den Unternehmen auszugleichen.

Zu diesem Zweck ist das Beratungsangebot des Beratungs- und Finanzierungshilfenetzwerkes „NETWORK-KMU“ ausgeweitet worden mit dem Ziel, Unternehmen bei ihrer Entscheidung Kurzarbeit als Instrument zur Vermeidung von Entlassungen und einem damit verbundenen Verlust von Fachkräften zu unterstützen. Eine enge Kooperation mit den Agenturen für Arbeit ist dabei unerlässlich.

 

Sie finden sowohl entsprechende Informationen und Merkblätter als auch Formulare und regionale Ansprechpartner.

Aktuelles

Kurzarbeit ab 2011

Ab 01. Januar 2011 Weiterführung der Sonderregelungen.

Die Sonderkonditionen für das Kurzarbeitergeld werden um 15 Monate bis März 2012 verlängert. Danach erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld vom siebten Monat an weiter vollständig, in den ersten sechs Monaten zur Hälfte.

Des Weiteren gelten ab dem 01. Januar die Neuregelungen zu den Transferleistungen. Diese können dann nur noch in Anspruch genommen werden, wenn sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transferleistungen durch die Agentur für Arbeit beraten lassen haben.

Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bundesregierung hat heute deutliche Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen:

Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 24 Monate gezahlt werden. Und wir bieten den Unternehmen an, dass ab dem 7. Monat die Sozialversicherungsbeiträge voll von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.

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Zusätzlich stabilisierende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt

Alle Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung gehen von einer weltweiten Krise mit gravierenden Auftrags- und Absatzeinbrüchen aus. Deswegen wollen BMAS, BDA und DGB zusätzliche stabilisierende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, die es ermöglichen, mit Sozialpartnerschaft durch die Krise zu kommen. Dazu wurde vereinbart:

"Kurzarbeitergeld plus" - Verlängerung der Zahldauer auf 24 Monate, vollständige Entlastung von den Sozialversicherungsbeiträgen und weitere Vereinfachungen

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Konjunkturpaket II am 20.02.2009 bestätigt

Der Bundesrat hat am 20.02.2009 den Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld zugestimmt. Die im "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" enthaltenen Neuregelungen gelten rückwirkend zum 01.02.2009.

Dies sind die wichtigsten Neuregelungen:

Konjunkturpaket II zur Kurzarbeit

Regierung beschließt Konjunkturpaket II

Kurzarbeit vor Entlassungen lautet das Prinzip, nach dem in den Unternehmen Arbeitsplätze gesichert werden sollen.
 
Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 27.01.2008 die Koalitionsentscheidungen vom 12.01.2009 bestätigt und dabei auch die Einzelheiten für die neuen Regelungen zur Kurzarbeit festgelegt. Die Änderungen müssen noch von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren soll bis Mitte Februar erfolgen.
 
  • Arbeitgeber bekommen für 2009 und 2010 die Hälfte - also 50% - der von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zurück.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie befristet Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld.
  • Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit kann es sogar eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge - also 100% - geben.
  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung verbleibt auf dem niedrigen Wert von 2,8 Prozent.
  • Für die Jahre 2009 und 2010 stellt der Bund zusätzlich knapp zwei Milliarden Euro für Fortbildung und Qualifizierung bereit: Für Kurzarbeiter, aber auch für junge Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie für junge Menschen, die schon sehr lange einen Ausbildungsplatz suchen.
  • Für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit werden Zuschüsse zur Qualifizierung in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.
  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in den Jahren 2009 und 2010 bei neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern die vollständige Finanzierung.
  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (§ 77 SGB III) und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen begrenzt war (§ 417 SGB III), wird auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsausbildung und letzte Weiterbildung schon längere Zeit zurückliegt.

Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

Fragen und Antworten zur Förderung von Qualifizierung

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