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15. Dezember 2009

Exportkreditgarantien für Dienstleistungssektor

Ab 01. Januar 2009 spezielle Absicherungsvariante für Dienstleistungssektor.

Zum 1. Januar 2010 stellt die Bundesregierung eine speziell auf den Dienstleistungssektor zugeschnittene Absicherungsvariante der Exportkreditgarantie zur Verfügung. Die neue "Leistungsdeckung" schützt deutsche Dienstleister im internationalen Geschäft vor einem Zahlungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen. Dies betrifft beispielsweise Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren oder Leistungen aus Agenturtätigkeit, Beratung, Schulung oder Service.

Dienstleistungsgeschäfte mit ausländischen Kunden konnten auch bisher schon abgesichert werden, jedoch wurde diese Möglichkeit nur in geringem Umfang wahrgenommen. Die auf die spezifischen Anforderungen des Dienstleistungssektors zugeschnittene Leistungsdeckung ergänzt nun das Produktportfolio.

Hierzu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Die Bundesregierung sieht große Möglichkeiten im Export von technischem Know how, z.B. durch Dienstleistungen von Architekten, Ingenieuren und IT-Spezialisten. Die neue Leistungsdeckung trägt dazu bei, dass vor allem mittelständische Dienstleistungsunternehmen ihre Exportpotentiale besser nutzen können." Die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind seit 1949 ein wichtiges Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung in Deutschland. Sie bieten Schutz vor Zahlungsausfällen für kurz-, mittel- und langfristige Exportkreditforderungen.

Nähere Informationen finden Sie unter www.agaportal.de.



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