Die KfW-Bankengruppe hat die Richtlinien des Förderprogramms „KfW-Programm Erneuerbare Energien“ neu aufgelegt. Die neuen Richtlinien des Bundes wurden im Frühjahr 2009 bekanntgegeben und beziehen sich u. a. auf die folgenden Punkte:
- Im Programmteil „Premium“ (besonders förderwürdige
größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien) wurde zum
1. März 2009 der Aufwand bei der Antragstellung verringert.
Anträge können je nach Anlagentyp sowohl Privatpersonen,
kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Kommunen,
kommunale oder gemeinnützige Gesellschaften und Landwirte
stellen. Beihilfen, die im Rahmen des Programmteils „Premium“
nach dem 20. Februar 2009 gewährt werden, bedürfen keiner
eigenen beihilferechtlichen Genehmigung. Davon ausgenommen
ist die Tiefengeothermie-Förderung.
- Zum 1. April 2009 wurden im Programm „Energieeffizientes Sanieren“, das sowohl die Sanierung als auch den Kauf eines sanierten Gebäudes fördert und dabei zwischen der Sanierung Neubauniveau und Einzelmaßnahmen unterscheidet, für das Neubauniveau der Förderhöchstsatz auf 75.000 Euro angehoben.
Zu den neuen Richtlinien des „KfW-Programms für erneuerbare
Energien“ sagte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff: „Da
das Wirtschaftsministerium im Bereich erneuerbarer Energien
und klimafreundlicher Baumaßnahmen wichtige
Tätigkeitsbereiche zur Steigerung der Energieeffizienz sieht,
begrüße ich es außerordentlich, dass der Bund die Förderung
fortsetzt und verbessert. Gerade die Bürger von
Sachsen-Anhalt können neben den Unternehmen davon
profitieren, da Zuschüsse in Höhe von bis zu 75.000 Euro
möglich sind.“
Allein im vergangenen Jahr erhielten 550 Unternehmen
Zuschüsse aus BMWi-Mitteln im Rahmen des „Sonderfonds
Energieeffizienz in KMU“ für eine qualifizierte, unabhängige
Energieberatung. Darüber hinaus vergab die KfW insgesamt 315
Millionen Euro an Unternehmen im Rahmen zinsverbilligter
Darlehen zur Finanzierung von Energieeinsparinvestitionen.
Haseloff weist die Bürger und Unternehmer darauf hin, dass es
vielfältige Fördermöglichkeiten zur Steigerung der
Energieeffizienz gibt und sagt: „Mit einer Förderung sind
Modernisierungsmaßnahmen oft billiger, als bei der ersten
Planung angenommen wurde, deswegen informieren Sie sich und
lassen Sie sich fördern!“
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat
im Rahmen des Förderprogramms „Vor-Ort-Beratung“ im Jahr 2008
in Sachsen-Anhalt 381 Beratungen mit Fördervolumen von
insgesamt 100.316 Euro ermöglicht. Diese positive Tendenz
setzte sich im ersten Quartal 2009 mit 104 Förderfällen fort,
die mit insgesamt 29.784 Euro bezuschusst wurden.
Im Rahmen des Beratungshilfeprogramms des Landes wurden
ferner, seit Mai 2007, 15 Anträge mit einem Fördervolumen von
57.000 Euro auf eine Energieberatung gestellt. Im Jahr 2009
wurden vom Wirtschaftsministerium bereits fünf Beratungen mit
einem Fördervolumen von 21.600 € unterstützt. Haseloff sagte:
„Für mich ist es wichtig, dass das Wirtschaftsministerium
diesen wichtigen Bereich der klimafreundlichen Modernisierung
unseres Landes durch eigene Maßnahmen unterstützt. Mich freut
es, dass diese Förderung von den Bürgern in Anspruch genommen
wird, und damit ein Erfolg ist.“
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
(Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt)



