Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierte Programm startet bundesweit am 1. Oktober.
Kerninstrument der Gründungsförderung ist im Rechtskreis des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) bereits seit Mitte 2006 der Gründungszuschuss. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II kommt vor allem das Einstiegsgeld als Förderinstrument zum Zuge. Bereits vor einer Existenzgründung werden den Arbeitsuchenden ergänzende Maßnahmen wie z.B. Informationsveranstaltungen und Existenzgründungsseminare angeboten.
Verantwortlich für die Durchführung des Programms ist die KfW Mittelstandsbank und ihre Regionalpartner. Sie unterstützen die Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr nach Aufnahme ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit und tragen so zur Stabilisierung der Gründungen bei. Das Coaching steht für Gründer und Gründerinnen aus beiden Rechtskreisen - SGB III und SGB II - zur Verfügung. Die Gründerinnen und Gründer erhalten einen Zuschuss von 90% des Beraterhonorars, maximal 3.600,- Euro.
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen der Freien Berufe.
Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter: http://www.gruender-coaching-deutschland.de/

