Die neue De-Minimis-Regelung beinhaltet wichtige Veränderungen insbesondere auch für die Mittelstandsförderung in Deutschland:
- Der Höchstbetrag für beihilfefreie öffentliche Hilfen wird von 100.000 auf 200.000 EUR angehoben.
- De-Minimis-Beihilfen können mit anderen staatlichen Beihilfen unter Anrechnung auf die Förderhöchstsätze kumuliert werden.
- Bürgschaften sind bis zur Höhe von 1,5 Mio. EUR mit der De-Minimis-Verordnung vereinbar.
- Den Mitgliedsstaaten wird für Beihilferegelungen die Möglichkeit eröffnet, der Kommission eine Berechnungsmethode anzuzeigen und von ihr genehmigen zu lassen, die im Ergebnis auch höhere Bürgschaftsbeträge zulässt.
- Die ursprünglich seitens der Kommission vorgesehene Eingrenzung der De-Minimis-Förderung auf Unternehmen in der KMU-Definition der der Kommission ist fortgefallen.
Die Bundesregierung hatte - in enger Abstimmung mit den Bundesländern - und gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten die Kommission von einer ausgewogenen Lösung überzeugt, die Wettbewerbsverzerrungen vermeidet und zugleich Nachteile insbesondere auch mittelständischer Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung mildern hilft. Der jetzt von der Kommission verabschiedete Regelungstext kommt diesem Anliegen substantiell entgegen.

