Datum: 21.4.2010
Die Bundesregierung hat am 24.04.2010 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, den nationalen Energieeinsparrichtwert zu erreichen. Er schafft außerdem die Voraussetzungen und rechtlichen Vorgaben für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung anderer Energieeffizienzmaßnahmen.
Nach der Energiedienstleistungsrichtlinie soll Deutschland über einen Zeitraum von neun Jahren bis 2017 neun Prozent Endenergie (d. h. auf Verbrauchsseite) im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 einsparen. Hierzu baut der Gesetzentwurf auf den Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz auf. Zusammen mit diesen Maßnahmen und dem für das Frühjahr 2010 vorgesehenen Inkrafttreten der Vergabeverordnung dient der jetzt beschlossene Gesetzentwurf dazu, die Richtlinie vollständig umzusetzen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind:
• die Ermächtigung der Bundesregierung zur Festlegung eines
generellen nationalen Energieeinsparrichtwerts,
• die Auswahl von Vorgaben an bestimmte Energieunternehmen zur
Entwicklung und Förderung eines Marktes für
Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
(in erster Linie Informationspflicht über dieses Angebot, ggf.
Sorgepflicht der Energieunternehmen für ausreichendes Angebot
an Energieaudits),
• gehen bei der Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. durch
Energieeinsparungen im Gebäudebereich unter Beachtung der
Wirtschaftlichkeit) mit gutem Beispiel voran,
• die Beauftragung der beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Bundesstelle für
Energieeffizienz mit weiteren Erfassungs- und
Unterstützungsaufgaben.
Begleitend werden Gespräche mit der Wirtschaft geführt. Diese zielen darauf, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu "Stromspar-Checks" in Privathaushalten zu erreichen. Über weitere, über das Gesetz hinausgehende Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Energieeffizienz soll im Nachgang zum Energiekonzept und zur Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms entschieden werden.



