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11. Januar 2012

Wirtschaftsförderung: künftig strengere Regelungen

Wirtschaftsministerin Birgitta Wolff kündigte am Dienstag an, dass zukünftig aufgrund sinkender Fördermittel von Bund und EU stärker forschungs- und wertschöpfungsorientierte Unternehmen sowie die Einhaltung von sozial- und tariflichen Standards bei der Wirtschaftsförderung berücksichtigt werden würden.

Eine Förderung von Unternehmen ausschließlich zur Sicherung von Arbeitsplätzen werde es nicht mehr geben. Auch neue Arbeitsplätze durch Leiharbeiter, Mitarbeiter mit Werkverträgen oder geringfügig Beschäftigte würden bei einer Förderung nicht berücksichtigt.

Das Investitionsvolumen muss bei mindestens 70.000 Euro liegen.

Zudem würden ganze Branchen aus der Förderung herausfallen. Dazu zählten die Bereiche Bioethanol, Brennstoffe, Recycling, Baustoffproduktion und Großhandel.

Der Basisfördersatz liege künftig zwischen 5 und 35 Prozent und werde mit Zuschlägen von bis zu 15 Prozentpunkten ergänzt, sagte Wolff. Zuschläge könne es unter anderem für die Bindung an einen Tarifvertrag, die Errichtung eines Hauptsitzes im Land oder die Verpflichtung zur Übernahme von mindestens der Hälfte der Auszubildenden geben. Die maximale Fördersumme liegt künftig bei zehn Millionen Euro und nicht mehr bei 40 Millionen Euro.

Seit dem Jahr 2000 wurden insgesamt 4.211 Investitionsvorhaben mit rund 3,75 Milliarden Euro zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gefördert. Das gesamte Investitionsvolumen betrug 15,62 Milliarden Euro. Damit wurden ca. 182.000 Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert.

2010 standen noch 370 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Bis zum übernächsten Jahr werden es nur noch 45 Prozent dieser Summe sein. Die neuen Förderrichtlinien gelten ab 1. Februar.





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