Eine Förderung von Unternehmen ausschließlich zur Sicherung von Arbeitsplätzen werde es nicht mehr geben. Auch neue Arbeitsplätze durch Leiharbeiter, Mitarbeiter mit Werkverträgen oder geringfügig Beschäftigte würden bei einer Förderung nicht berücksichtigt.
Das Investitionsvolumen muss bei mindestens 70.000 Euro liegen.
Zudem würden ganze Branchen aus der Förderung herausfallen. Dazu zählten die Bereiche Bioethanol, Brennstoffe, Recycling, Baustoffproduktion und Großhandel.
Der Basisfördersatz liege künftig zwischen 5 und 35 Prozent und werde mit Zuschlägen von bis zu 15 Prozentpunkten ergänzt, sagte Wolff. Zuschläge könne es unter anderem für die Bindung an einen Tarifvertrag, die Errichtung eines Hauptsitzes im Land oder die Verpflichtung zur Übernahme von mindestens der Hälfte der Auszubildenden geben. Die maximale Fördersumme liegt künftig bei zehn Millionen Euro und nicht mehr bei 40 Millionen Euro.



