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24. November 2006
Elektronische Handels- und Unternehmensregister
Am 15. November 2006 ist das Gesetz über elektronische
Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG) im Bundesgesetzblatt verkündet
worden. Es tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Hier die drei wichtigsten Schwerpunkte: 1. Elektronisches
Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Diese
Register werden vollständig auf den elektronischen Betrieb
umgestellt. Unterlagen können in Zukunft nur noch elektronisch
eingereicht werden. Die Bundesländer können hier jedoch eine
Übergangsfrist bis maximal Ende 2009 einräumen.
Handelsregistereintragungen können zukünftig auch elektronisch
bekannt gemacht werden. Bis Ende 2008 soll die Bekannmachung
übergangsweise zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.
2. Offenlegung der Jahresabschlüsse Für die zentrale
Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung von
Jahresabschlüssen sollen zukünftig nicht mehr die Amtsgerichte,
sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein.
Informationen zur elektronischen Einreichung etc. werden
rechtzeitig vor Inkrafttreten des EHUG unter
www.ebundesanzeiger.de gegeben. Der vorgesehenen Übergangszeit
bis Ende 2009 (Einreichung in Papierform noch möglich) muss vom
Bundesrat noch zugestimmt werden. 3. Elektronisches
Unternehmensregister Ab 01.01.2006 besteht die Möglichkeit,
unter www.unternehmensregister.de wesentliche
publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online
abzurufen. Das beinhaltet auch den Zugang zu den Handels-,
Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sowie zu
veröffentlichten Jahresabschlüssen.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

