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24. November 2006

Elektronische Handels- und Unternehmensregister

Am 15. November 2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Hier die drei wichtigsten Schwerpunkte: 1. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Diese Register werden vollständig auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Unterlagen können in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können hier jedoch eine Übergangsfrist bis maximal Ende 2009 einräumen. Handelsregistereintragungen können zukünftig auch elektronisch bekannt gemacht werden. Bis Ende 2008 soll die Bekannmachung übergangsweise zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen. 2. Offenlegung der Jahresabschlüsse Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen sollen zukünftig nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Informationen zur elektronischen Einreichung etc. werden rechtzeitig vor Inkrafttreten des EHUG unter www.ebundesanzeiger.de gegeben. Der vorgesehenen Übergangszeit bis Ende 2009 (Einreichung in Papierform noch möglich) muss vom Bundesrat noch zugestimmt werden. 3. Elektronisches Unternehmensregister Ab 01.01.2006 besteht die Möglichkeit, unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abzurufen. Das beinhaltet auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sowie zu veröffentlichten Jahresabschlüssen.


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