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14. Juni 2006
Arbeitslosenversicherung für Alt-Gründungen eingeschränkt
Selbständige, die ihr Unternehmen vor dem 01.01.2004 gegründet
haben, können sich seit dem 01.06.2006 nicht mehr freiwillig
arbeitslos versichern. Dies geht aus einer im Bundestag
beschlossenen Änderung des § 431j SGB III hervor. Die noch
offene Zustimmung des Bundesrates gilt als wahrscheinlich.
Seit dem 01.02.2006 können sich auch Existenzgründer freiwillig
gegen Arbeitslosigkeit versichern (vgl. startothek-Newsletter
vom 03.02.2006 "Arbeitslosenversicherung: Jetzt auch für
Gründer möglich"). In der bisherigen Gesetzesfassung konnten
sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Unternehmer
freiwillig arbeitslos versichern, deren Gründung schon
Jahrzehnte zurück lag. Das ist jetzt nicht mehr möglich. "Die
Möglichkeit, die freiwillige Weiterversicherung bis zum 31.
Dezember 2006 zu beantragen, soll demnach nur noch solchen
Personen zugute kommen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens
des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt (1. Januar 2004) oder danach die Tätigkeit oder
Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung
berechtigt, aufgenommen haben", so die Begründung der neuen
Regelung.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

