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14. Juni 2006

Arbeitslosenversicherung für Alt-Gründungen eingeschränkt

Selbständige, die ihr Unternehmen vor dem 01.01.2004 gegründet haben, können sich seit dem 01.06.2006 nicht mehr freiwillig arbeitslos versichern. Dies geht aus einer im Bundestag beschlossenen Änderung des § 431j SGB III hervor. Die noch offene Zustimmung des Bundesrates gilt als wahrscheinlich.
Seit dem 01.02.2006 können sich auch Existenzgründer freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern (vgl. startothek-Newsletter vom 03.02.2006 "Arbeitslosenversicherung: Jetzt auch für Gründer möglich"). In der bisherigen Gesetzesfassung konnten sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Unternehmer freiwillig arbeitslos versichern, deren Gründung schon Jahrzehnte zurück lag. Das ist jetzt nicht mehr möglich. "Die Möglichkeit, die freiwillige Weiterversicherung bis zum 31. Dezember 2006 zu beantragen, soll demnach nur noch solchen Personen zugute kommen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (1. Januar 2004) oder danach die Tätigkeit oder Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, aufgenommen haben", so die Begründung der neuen Regelung.


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