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2. März 2010

Fördermittelantrag

Strafanzeige und Rückforderung des Geldes bei unwahren Aussagen

Eine nachträgliche Korrektur muss rechtzeitig erfolgen. Unternehmen, die Fördermittel beantragen, sollten grundsätzlich die ausgefüllten Antragsformulare genau auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt prüfen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil beschlossen, dass bei unwahren Aussagen grundsätzlich Strafanzeige und Rückforderung des Geldes drohen.

Unklare Aussagen in Fördermittelanträgen können daher schwerwiegende Folgen haben, aber nicht, wenn sie rechtzeitig korrigiert werden.

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