Eine nachträgliche Korrektur muss rechtzeitig erfolgen.
Unternehmen, die Fördermittel beantragen, sollten grundsätzlich
die ausgefüllten Antragsformulare genau auf Vollständigkeit und
Wahrheitsgehalt prüfen.
Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten
Urteil beschlossen, dass bei unwahren Aussagen grundsätzlich
Strafanzeige und Rückforderung des Geldes drohen.
Unklare Aussagen in Fördermittelanträgen können daher
schwerwiegende Folgen haben, aber nicht, wenn sie rechtzeitig
korrigiert werden.
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2. März 2010
Fördermittelantrag
Strafanzeige und Rückforderung des Geldes bei unwahren Aussagen
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:



