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20. September 2006

Neuer Vorschlag für staatliche Beihilfen

EU-Kommission hebt die Obergrenze für verbürgte Kredite auf 1,7 Mio Euro an
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, begrüßt, dass die EU-Kommission auf seine gemeinsam mit seinen Kollegen aus Großbritannien und Frankreich geäußerten Bedenken eingegangen ist. Minister Glos hatte im Juli 2006 zusammen mit seinen europäischen Kollegen vor den Auswirkungen einer restriktiven Deminimis-Neuregelung gewarnt. Die von der EU-Kommission jetzt konzedierte Anhebung der Obergrenze für verbürgte Kredite auf 1,7 Mio Euro ist für kleine und mittlere Unternehmen wichtig. Die Reform des Beihilferechtes muss mit Augenmaß erfolgen und darf die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in Europa nicht beeinträchtigen. Weder wettbewerbspolitisch noch fiskalisch macht es Sinn, beihilfeintensiven Instrumenten wie Zuschüssen den Vorzug zu geben vor wesentlich weniger marktverzerrenden Instrumenten wie Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen. Der Mittelstand ist auf diese marktnahen Finanzierungsinstrumente angesichts seiner speziellen Finanzierungssituation in besonderem Maße angewiesen. Deshalb gilt es bei den weiteren Arbeiten an der Deminimis-Neuregelung darauf zu achten, dass * die noch nicht befriedigend geregelte Frage von Bürgschaftskrediten oberhalb von 1,7 Mio. Euro, die gerade die Förderung der Bundesländer betrifft, sowie Nachrang-Förderdarlehen und Risikokapitalmaßnahmen gelöst wird und * auch in Zukunft die Kombination mit anderen Förderungen möglich bleibt.


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