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20. September 2006
Neuer Vorschlag für staatliche Beihilfen
EU-Kommission hebt die Obergrenze für verbürgte Kredite
auf 1,7 Mio Euro an
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael
Glos, begrüßt, dass die EU-Kommission auf seine gemeinsam mit
seinen Kollegen aus Großbritannien und Frankreich geäußerten
Bedenken eingegangen ist. Minister Glos hatte im Juli 2006
zusammen mit seinen europäischen Kollegen vor den Auswirkungen
einer restriktiven Deminimis-Neuregelung gewarnt. Die von der
EU-Kommission jetzt konzedierte Anhebung der Obergrenze für
verbürgte Kredite auf 1,7 Mio Euro ist für kleine und mittlere
Unternehmen wichtig. Die Reform des Beihilferechtes muss mit
Augenmaß erfolgen und darf die Wettbewerbsfähigkeit des
Mittelstands in Europa nicht beeinträchtigen. Weder
wettbewerbspolitisch noch fiskalisch macht es Sinn,
beihilfeintensiven Instrumenten wie Zuschüssen den Vorzug zu
geben vor wesentlich weniger marktverzerrenden Instrumenten wie
Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen. Der Mittelstand ist
auf diese marktnahen Finanzierungsinstrumente angesichts seiner
speziellen Finanzierungssituation in besonderem Maße
angewiesen. Deshalb gilt es bei den weiteren Arbeiten an der
Deminimis-Neuregelung darauf zu achten, dass * die noch nicht
befriedigend geregelte Frage von Bürgschaftskrediten oberhalb
von 1,7 Mio. Euro, die gerade die Förderung der Bundesländer
betrifft, sowie Nachrang-Förderdarlehen und
Risikokapitalmaßnahmen gelöst wird und * auch in Zukunft die
Kombination mit anderen Förderungen möglich bleibt.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

