Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte oder einen Sitz in Sachsen-Anhalt haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
• die Bereitstellung eines Forschungsschecks für das
Unternehmen, um mit einem Innovationsmittler einen Förderantrag
für ein FuE-Vorhaben oder –projekt erarbeiten zu können
und
• Beratungsleistungen und unterstützende Maßnahmen zur
Integration von Unternehmen in europäische Projekte.
Was oder wer sind Innovationsvermittler?
Die Erarbeitung eines Förderantrages für ein FuE-Vorhaben oder -projekt kann nur durch geeignete Innovationsmittler durchgeführt werden. Innovationsmittler sind Technologiezentren im wirtschaftsnahen Bereich.
Innovationsmittler sind auch Anbieter und Anbieterinnen von innovationsorientierten Dienstleistungen, die den Nachweis ihrer spezifischen fachlichen Eignung (§ 7 Abs. 2 Satz 2 MFG) für die Innovationsberatungs- und Innovationsförderungsdienste erbracht haben (vergleiche beigefügte Anlage der Richtlinie), Technologiezentren im wirtschaftsnahen Bereich sind:
1. Patentinformationszentren,
2. Technologieagenturen,
3. Technologietransferzentren,
4. Technologiegründerzentren (Anteil der an
technologieorientierte Firmen vermieteten Fläche mehr als 75 v.
H.) und
5. Technologieorientierte Gründerzentren (Anteil der an
technologieorientierte
Firmen vermieteten Fläche mehr als 50 und bis zu 75 v. H.).
Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als
Anteilfinanzierung
gewährt und erfolgt nicht rückzahlbar.
Als Bemessungsgrundlage gilt die Anzahl der von den Beratern
geleisteten
Tagewerke. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden
Beratungstätigkeit. Ein
Tagewerk kann aufgeteilt werden, wenn dies im Sinne der
Beratung erforderlich
ist.
Die Beratungen umfassen höchstens zehn Tagewerke.
In begründeten Ausnahmefällen können nach Zustimmung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit bis zu 20 Tagewerke gefördert werden.
Gefördert wird der Forschungsscheck nur für die Erarbeitung
eines FuEFörderantrages
mit dem Innovationsmittler.
Der Zuschuss beträgt einmalig bis zu 80 v. H., maximal 480,00 Euro pro Tagewerk der vom Innovationsmittler erbrachten Leistungen, höchstens jedoch 5 000 Euro für ein Unternehmen.
Die Förderung ist innerhalb von zwei Jahren nur ein Mal möglich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 v. H., maximal 300,00 Euro pro Tagewerk.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Antrag zum Programm Forschungsscheck
Informationsblatt NETWORK-KMU

