Mit Rundschreiben vom 03. Januar 2008 hat die KfW Bankengruppe die voraussichtlichen Programmbedingungen im KfW-Programm "Erneuerbare Energien" mitgeteilt.
Der Bund hat das Fördervolumen für das so genannte "Martanreizprogramm für Erneuerbare Energien" erhöht und eine weitere Erhöhung in 2009 wurde bereits vereinbart.
Erstmalig sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt gesetzlich verankert worden. Die neuen Richtlinien für 2008 gelten daher unbefristet. Die Haushaltsmittel werden im Jahr 2008 von 213 Millionen Euro auf bis zu 350 Millionen Euro aufgestockt. Ein Teil dieser Bundesmittel wird für die Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien verwendet. Ein anderer Teil fließt in die Zuschussförderung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (Bafa), mit der insbesondere kleine Solarkollektoranlagen und kleine Biomasseanlagen gefördert werden.
Für neue Anträge ab 2008 in diesem Programm müssen die Förderrichtlinien erst von der EU-Kommission genehmigt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) rechnet mit einer Genhemigung im ersten Quartal 2008. Die entsprechenden Merk- und Formblätter sowie Formulare werden zeitnah zur erwarteten EU-Genehmigung auf den Seiten der KfW zur Verfügung gestellt.
Informationen zu den geplanten Änderungen sowie den Förderbedingungen und geplanten neuen Verwendungszwecken finden Sie hier.

