Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 03.03.2010 den Plänen von Bundesumweltminister Norbert Röttgen zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen.
Der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen hat zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen. Die künftige Vergütung für Solarstrom soll daher an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.
Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs, profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.
Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.



