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5. April 2006

Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung verabschiedet

Kurzarbeitergeld für Beschäftigte am Bau
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung verabschiedet und damit ein neues Kurzarbeitergeld für Beschäftigte am Bau beschlossen. Das Gesetz soll saisonbedingte Kündigungen vermeiden. Von Dezember bis März können Bauarbeiter künftig bei Arbeitsausfall wegen kalter Witterung von der Bundesagentur für Arbeit rund 60 Prozent ihres Nettolohns erhalten. Arbeitnehmer mit Kind erhalten 67 Prozent des Nettolohns. Die Arbeitgeber müssen in dieser Zeit nur die Sozialbeiträge entrichten. Finanzielle Unterstützung gibt es ferner, wenn Überstunden aus dem Sommer im Winter abgebaut werden. Anders als ursprünglich geplant wird die Neuregelung zunächst auf die Baubranche beschränkt. Nach zwei Jahren wird eine Überprüfung des Gesetzes stattfinden, um zu klären, ob die Regelungen auch auf andere Branchen ausgeweitet werden sollen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, welche in der nächsten Sitzung der Länderkammer am 07.04.2006 zu erwarten ist.


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