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5. April 2006
Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung verabschiedet
Kurzarbeitergeld für Beschäftigte am Bau
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Gesetz zur Förderung
der ganzjährigen Beschäftigung verabschiedet und damit ein
neues Kurzarbeitergeld für Beschäftigte am Bau beschlossen. Das
Gesetz soll saisonbedingte Kündigungen vermeiden. Von Dezember
bis März können Bauarbeiter künftig bei Arbeitsausfall wegen
kalter Witterung von der Bundesagentur für Arbeit rund 60
Prozent ihres Nettolohns erhalten. Arbeitnehmer mit Kind
erhalten 67 Prozent des Nettolohns. Die Arbeitgeber müssen in
dieser Zeit nur die Sozialbeiträge entrichten. Finanzielle
Unterstützung gibt es ferner, wenn Überstunden aus dem Sommer
im Winter abgebaut werden. Anders als ursprünglich geplant wird
die Neuregelung zunächst auf die Baubranche beschränkt. Nach
zwei Jahren wird eine Überprüfung des Gesetzes stattfinden, um
zu klären, ob die Regelungen auch auf andere Branchen
ausgeweitet werden sollen. Das Gesetz bedarf noch der
Zustimmung des Bundesrates, welche in der nächsten Sitzung der
Länderkammer am 07.04.2006 zu erwarten ist.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

