Arbeitgeber, welche bis Ende 2010 förderungsbedürftige
Jugendliche einstellen, die seit längerem vergeblich einen
Ausbildungsplatz suchen, erhalten von der Agentur für Arbeit
einen einmaligen Bonus von bis zu 6.000 Euro.
Das mit der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung
beschlossene Konzept „Jugend – Ausbildung und Arbeit“, und vor
allem der Ausbildungsbonus, verfolgt das Ziel in den kommenden
drei Ausbildungsjahren 100.000 zusätzliche betriebliche
Ausbildungsverhältnisse für Jugendliche, die schon seit
Längerem eine Lehrstelle suchen, zu mobilisieren.
Der Ausbildungsmarkt hat sich in den letzten Jahren positiv
entwickelt. Die Bundesregierung hat mit den Partnern im
Ausbildungspakt viel erreicht. Zwischen dem 1. Oktober 2006 und
dem 30. September 2007 wurden bundesweit rund 625.900 neue
Ausbildungsverträge abgeschlossen.Dies sind rund 49.700
Verträge (+8,6 Prozent) mehr als im Vorjahreszeitraum.
Erstmals seit dem Jahr 2001 sind damit wieder mehr als 600.000
neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Dennoch gibt es
weiter Handlungsbedarf: Mehr als die Hälfte der gemeldeten
Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz (52,4
Prozent), bewerben sich zum wiederholten Mal. Vor acht Jahren
betrug diese „Bugwelle“ von Altbewerberinnen und Altbewerbern
noch 40 Prozent. Zu viele junge Menschen finden nicht auf
Anhieb einen Ausbildungsplatz. Für diese Jugendlichen kann der
Ausbildungsbonus eine wichtige Unterstützung sein.
Wer kann den Ausbildungsbonus bekommen?
Einen Rechtsanspruch auf die Förderung mit dem Ausbildungsbonus
haben Arbeitgeber, die eine Altbewerberin oder einen
Altbewerber ohne Schulabschluss, mit einem Sonderschulabschluss
oder mit einem Hauptschulabschluss in zusätzlich ausbilden.
Förderfähig sind nur Ausbildungsberufe nach dem
Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem
Seemannsgesetz. Ein Rechtsanspruch besteht auch bei der
zusätzlichen Ausbildung von lernbeeinträchtigten oder sozial
benachteiligten jungen Menschen, die bereits im Vorjahr oder
früher die allgemein bildende Schule verlassen haben.
Diese jungen Menschen können zusätzlich über
ausbildungsbegleitende Hilfen sozialpädagogisch begleitet
werden. Bei Arbeitgebern, die Altbewerberinnen und Altbewerber
mit einem mittleren Schulabschluss oder Jugendliche, die
bereits seit mehr als zwei Jahren einen Ausbildungsplatz
suchen, ausbilden, entscheidet die Agentur für Arbeit, ob der
Arbeitgeber den Ausbildungsbonus erhalten kann. Außerdem können
Arbeitgeber einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie
Auszubildende zusätzlich ausbilden die Ihren Ausbildungsplatz
wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des
Ausbildungsbetriebes verloren haben.
Das gilt aber nur für Jugendliche für die es wegen ihrer
persönlichen Voraussetzungen schwierig ist, eine neue
Lehrstelle zu finden.
Was ist ein „zusätzlicher“
Ausbildungsplatz?
„Zusätzlich“ ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei
Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem
Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie
es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag
für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist
jeweils der 31. Dezember. Der Arbeitgeber muss die
Zusätzlichkeit durch eine Bescheinigung der zuständigen Kammer
nachweisen.
Ab wann wird der Ausbildungsbonus
gezahlt?
Dieser Ausbildungsbonus soll bereits für das neue
Ausbildungsjahr zur Verfügung stehen, damit bereits in diesem
Jahr zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert werden können. Das
Gesetz wird voraussichtlich Ende Juli in Kraft treten. Der
Ausbildungsbonus kann dann für Ausbildungsverträge gezahlt
werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010
beginnen. Wichtig ist, dass die Arbeitgeber vor Beginn der
Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei
ihrer Agentur für Arbeit stellen. Dies gilt auch bei jungen
Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?
Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro.
Seine Höhe ist abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr
tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung.
Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich
der Bonus um 30 Prozent. 50 Prozent des Ausbildungsbonus werden
nach Ablauf der Probezeit und die restlichen 50 Prozent nach
Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung
gezahlt.
Wie sollen Mitnahmeeffekte verhindert
werden?
Der Ausbildungsbonus setzt die generelle Verantwortung der
Wirtschaft für die Ausbildung ihres Fachkräftenachwuchses nicht
außer Kraft. Aus diesem Grund ist er befristet. Die
Mitnahmeeffekte werden durch eine klar definierte Zielgruppe
und durch das Kriterium der Zusätzlichkeit des
Ausbildungsplatzes vermieden.
Was soll die Berufseinstiegsbegleitung
leisten?
Mit Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern
sollen besonders förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler
bereits in den letzten beiden Jahren vor ihrem Schulabschluss
und bis in die Ausbildung hinein unterstützt werden. Die
Begleiterinnen und Begleiter bieten den Jugendlichen vor allem
Unterstützung beim Erreichen eines Schulabschlusses, bei der
Berufsorientierung und der Berufswahl, der Suche nach einem
Ausbildungsplatz und der Stabilisierung des
Ausbildungsverhältnisses. Das Modell wird bundesweit an 1 000
ausgewählten Schulen erprobt und evaluiert.
Die Berufseinstiegsbegleitung soll in der Praxis eng mit
bereits bestehenden und bewährten ehrenamtlichen
Patenschaftsprogrammen verzahnt werden und mit den Arbeitgebern
in der Region eng zusammenarbeiten. Der Verwaltungsrat der
Bundesagentur für Arbeit legt die Schulen nach Inkrafttreten
des Gesetzes fest. Dabei hat die Bundesagentur für Arbeit die
Schulträger und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit
einzubeziehen. Das Modell ist befristet bis Ende 2011.
Wer zahlt den Ausbildungsbonus und die
Berufseinstiegsbegleitung?
Die Kosten für den Ausbildungsbonus und die
Berufseinstiegsbegleitung werden von der Bundesagentur für
Arbeit getragen.
Der Ausbildungsbonus soll dazu beitragen den hohen Bestand an Altbewerberinnen und -bewerbern in den kommenden drei Ausbildungsjahren abzubauen. Aktuell bewerben sich mehr als die Hälfte der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz zum wiederholten Mal. Meist sind es leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die Probleme mit einem direkten Übergang in eine Berufsausbildung haben.
Teil des beschlossenen Pakets ist außerdem die modellhafte Erprobung einer Berufseinstiegsbegleitung an 1.000 allgemein bildenden Schulen. Jugendlichen, die der besonderen Unterstützung bedürfen, werden Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter an die Seite gestellt. Diese unterstützen sie individuell bei der Vorbereitung des Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und -wahl sowie beim Übergang in die Ausbildung.

