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11. Juni 2008

Der Ausbildungsbonus kommt!

Der Deutsche Bundestag hat die Einführung eines Ausbildungsbonus für sogenannte Altbewerber beschlossen.

Arbeitgeber, welche bis Ende 2010 förderungsbedürftige Jugendliche einstellen, die seit längerem vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, erhalten von der Agentur für Arbeit einen einmaligen Bonus von bis zu 6.000 Euro.

Das mit der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung beschlossene Konzept „Jugend – Ausbildung und Arbeit“, und vor allem der Ausbildungsbonus, verfolgt das Ziel in den kommenden drei Ausbildungsjahren 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverhältnisse für Jugendliche, die schon seit Längerem eine Lehrstelle suchen, zu mobilisieren.

Der Ausbildungsmarkt hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die Bundesregierung hat mit den Partnern im Ausbildungspakt viel erreicht. Zwischen dem 1. Oktober 2006 und dem 30. September 2007 wurden bundesweit rund 625.900 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen.Dies sind rund 49.700 Verträge (+8,6 Prozent) mehr als im Vorjahreszeitraum.

Erstmals seit dem Jahr 2001 sind damit wieder mehr als 600.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Dennoch gibt es weiter Handlungsbedarf: Mehr als die Hälfte der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz (52,4 Prozent), bewerben sich zum wiederholten Mal. Vor acht Jahren betrug diese „Bugwelle“ von Altbewerberinnen und Altbewerbern noch 40 Prozent. Zu viele junge Menschen finden nicht auf Anhieb einen Ausbildungsplatz. Für diese Jugendlichen kann der Ausbildungsbonus eine wichtige Unterstützung sein.

Wer kann den Ausbildungsbonus bekommen?

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung mit dem Ausbildungsbonus haben Arbeitgeber, die eine Altbewerberin oder einen Altbewerber ohne Schulabschluss, mit einem Sonderschulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss in zusätzlich ausbilden. Förderfähig sind nur Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz. Ein Rechtsanspruch besteht auch bei der zusätzlichen Ausbildung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben.

Diese jungen Menschen können zusätzlich über ausbildungsbegleitende Hilfen sozialpädagogisch begleitet werden. Bei Arbeitgebern, die Altbewerberinnen und Altbewerber mit einem mittleren Schulabschluss oder Jugendliche, die bereits seit mehr als zwei Jahren einen Ausbildungsplatz suchen, ausbilden, entscheidet die Agentur für Arbeit, ob der Arbeitgeber den Ausbildungsbonus erhalten kann. Außerdem können Arbeitgeber einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie Auszubildende zusätzlich ausbilden die Ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben.

Das gilt aber nur für Jugendliche für die es wegen ihrer persönlichen Voraussetzungen schwierig ist, eine neue Lehrstelle zu finden.

Was ist ein „zusätzlicher“ Ausbildungsplatz?

„Zusätzlich“ ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember. Der Arbeitgeber muss die Zusätzlichkeit durch eine Bescheinigung der zuständigen Kammer nachweisen.

Ab wann wird der Ausbildungsbonus gezahlt?

Dieser Ausbildungsbonus soll bereits für das neue Ausbildungsjahr zur Verfügung stehen, damit bereits in diesem Jahr zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert werden können. Das Gesetz wird voraussichtlich Ende Juli in Kraft treten. Der Ausbildungsbonus kann dann für Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Wichtig ist, dass die Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei ihrer Agentur für Arbeit stellen. Dies gilt auch bei jungen Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen.

Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?

Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro. Seine Höhe ist abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. 50 Prozent des Ausbildungsbonus werden nach Ablauf der Probezeit und die restlichen 50 Prozent nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt.

Wie sollen Mitnahmeeffekte verhindert werden?

Der Ausbildungsbonus setzt die generelle Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung ihres Fachkräftenachwuchses nicht außer Kraft. Aus diesem Grund ist er befristet. Die Mitnahmeeffekte werden durch eine klar definierte Zielgruppe und durch das Kriterium der Zusätzlichkeit des Ausbildungsplatzes vermieden.

Was soll die Berufseinstiegsbegleitung leisten?

Mit Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern sollen besonders förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler bereits in den letzten beiden Jahren vor ihrem Schulabschluss und bis in die Ausbildung hinein unterstützt werden. Die Begleiterinnen und Begleiter bieten den Jugendlichen vor allem Unterstützung beim Erreichen eines Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und der Berufswahl, der Suche nach einem Ausbildungsplatz und der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses. Das Modell wird bundesweit an 1 000 ausgewählten Schulen erprobt und evaluiert.

Die Berufseinstiegsbegleitung soll in der Praxis eng mit bereits bestehenden und bewährten ehrenamtlichen Patenschaftsprogrammen verzahnt werden und mit den Arbeitgebern in der Region eng zusammenarbeiten. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit legt die Schulen nach Inkrafttreten des Gesetzes fest. Dabei hat die Bundesagentur für Arbeit die Schulträger und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit einzubeziehen. Das Modell ist befristet bis Ende 2011.
Wer zahlt den Ausbildungsbonus und die Berufseinstiegsbegleitung?
Die Kosten für den Ausbildungsbonus und die Berufseinstiegsbegleitung werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen.

Der Ausbildungsbonus soll dazu beitragen den hohen Bestand an Altbewerberinnen und -bewerbern in den kommenden drei Ausbildungsjahren abzubauen. Aktuell bewerben sich mehr als die Hälfte der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz zum wiederholten Mal. Meist sind es leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die Probleme mit einem direkten Übergang in eine Berufsausbildung haben.

Teil des beschlossenen Pakets ist außerdem die modellhafte Erprobung einer Berufseinstiegsbegleitung an 1.000 allgemein bildenden Schulen. Jugendlichen, die der besonderen Unterstützung bedürfen, werden Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter an die Seite gestellt. Diese unterstützen sie individuell bei der Vorbereitung des Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und -wahl sowie beim Übergang in die Ausbildung.



Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
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