In Nachfolge zu dem auf das Jahr 2009 befristeten „KfW- Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009“ wird das „KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierung“ ab sofort auch für Projekte, die bislang aus diesem befristeten Programm finanziert wurden, geöffnet.
Entsprechend können weiterhin Vorhaben in Deutschland zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG) erfüllen, gefördert werden. Hier ist eine Förderung ab einem Gesamtfremdfinanzierungsvolumen von 10 Mio. Euro möglich. Für alle anderen Finanzierungen im KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierung gilt nach wie vor das Mindestvolumen von i. d. R. 50 Mio. Euro.
Bei Beantragungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien ist neben dem Kreditantrag auch die „Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien-Standard“ bei der KfW einzureichen. (Analog zur Antragstellung im ehemaligen „KfW- Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009“)



