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25. Januar 2010

Verbesserungen im KfW Sonderprogramm

Ab 01. Februar 2010 sind folgende Neuerungen vorgesehen:

  • Zinssenkung für die Unternehmen
  • Flexiblere Programmelemente
  • Stärkung der Mittelstandsfinanzierung

Im Mittelpunkt der Verbesserungen stehen die nun neu geordneten Konditionen, was zu einer Zinssenkung um 20 Basispunkte führt. Hinzu kommen eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen, mit denen vor allem die Finanzierung des Mittelstands weiter gestärkt werden soll.

Die Zinsbindungsfristen werden in allen Programmvarianten des KfW Sonderprogramms verlängert, z. B. für Investitionskredite wahlweise 3, 5 oder 8 Jahre. Ebenso werden die Kreditlaufzeiten verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen kann künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren beantragt werden.

Bei der Betriebsmittelfinanzierung wird eine Programmvariante „Flexibel“ eingeführt um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. Euro kann zukünftig bis zu 50% der Bilanzsumme des Antragstellers betragen (bisher 30%). Außerdem gibt es weitere Optionen bei Laufzeit und Zinsbindungsfrist sowie die Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Die neuen Konditionen treten zum 01. Februar 2010 in Kraft.

Mehr zum Sonderprogramm (Achtung, Aktualisierung der Seite per 22.01.2010 noch nicht erfolgt)



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