Rückwirkend zum 01.01.2009 werden von der Bundesregierung 350 Mio. Euro p.a. durch die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" für die Förderung des Güterverkehrs in Deutschland zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Förderprogramms „De-Minimis“ erfolgt für die Jahre 2009 und 2010 zudem eine Aufstockung der Fördermittel um jeweils 50 Mio. Euro aus dem zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregierung.
Gefördert werden fahrzeug- und
personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur
Effizienzsteigerung.
Für folgende Maßnahmen können Zuschüsse gewährt werden:
- je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 2.000
Euro
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen) - je personenbezogene Maßnahme bis 800
Euro
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten) - je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis
1.400 Euro
Nutzfahrzeuge, für die Sie Zuschüsse beantragen möchten müssen folgenden Vorrausetzungen werfüllen:
·
schweres Nutzfahrzeug von mindestens 12 Tonnen
·
Zulassung bis 31.Oktober 2008 auf das zuwendungsberechtigte
Unternehmen
·
Mautpflichtig
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen liegt bei 33.000 Euro pro Jahr.
Wichtig: Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Förderanträge müssen jeweils spätestens bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. ACHTUNG! Hiervon abweichend können Anträge für das Jahr 2009 bis zum 30. Juni (Eingang beim BAG) gestellt werden
Das Bundesamt für Güterverkehr beantwortet Ihre Fragen gerne unter der Service-Nummer 0221/5776-2699 (montags bis donnerstags von 9 - 15 Uhr, freitags bis 14.30 Uhr) oder unter folgender E-Mail-Adresse: info.foerderprogramme@bag.bund.de



