Am 28. Mai 2009 trat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) in Kraft. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Das kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht wird beibehalten. Der Handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs finden Sie unter folgendem Link www.bmj.bund.de



