Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach
eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf
verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten
elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt
gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das
ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend
geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht
flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg
des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher
gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber
von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet
werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorlegen.
Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen
aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der
Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits
bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene
Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches
Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
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Nachrichten
19. Juli 2011
ELENA-Verfahren wird eingestellt
Bisher gespeicherte Daten sollen gelöscht werden.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:



