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11. August 2008

Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler

Ab dem 1. Januar 2009 müssen selbständige Versicherungsvermittler im öffentlichen Register stehen um kein Berufsverbot zu riskieren.

Dieses öffentliche Register entspricht einer internetbasierten Datenbank, die bei der örtlichen IHK unter www.vermittlerregister.info geführt wird.

Vermittler haben die Möglichkeit, sich über das Versicherungsunternehmen mit dem sie ausschließlich zusammenarbeiten bei der IHK anzumelend. Auch die direkte Anmeldung bei der IHK ist möglich, der Vermittler muss dann aber zuvor ein Erlaubnisverfahren, bei dem Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit, zu Vermögensverhältnissen, einer Berufshaftpflichtversicherung und zur Sachkunde des Vermittlers geprüft werden, erfolgreich abgeschlossen haben.

Zu Einzelheiten der Registrierung und sonstigen Berufspflichten veranstaltet die IHK Halle-Dessau am 04. September 2008 um 18:00 Uhr in der IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH, in der Langen Gasse 3 in Dessau einen Informationsabend.

Die kostenfreie Anmeldung zur Veranstaltung ist unter Tel. 0345 / 21 26 - 224 oder per Fax: 0345 / 21 79 - 524 möglich.

Weitere Informationen zur neuen Regelung unter www.vermittlerregister.info.



Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
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