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18. Februar 2011

KfW-Förderprogramme

Anpassungen in verschiedenen Programmen

1. Anpassungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Programmteil Premium)

Die Möglichkeit der Beantragung der Förderung für Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität im Programmteil Premium ist mit der Befristung zum 31.12.2010 ausgelaufen

2. Anpassungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien zum 01.04.2011

Im Zuge der Vereinheitlichung des Finanzierungsangebotes der KfW wird die Auszahlungsquote in den Programmteilen Standard und Premium von bisher 96% auf 100% angehoben. Gleichzeitig wird eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. Anträge, die nach dem 31.03.2011 bei der KfW eingehen werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt.

3. Änderungen im KfW-Unternehmerkredit ab 01.04.2011

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien können derzeit u.a. auch im KfW-Unternehmerkredit mitfinanziert werden. Anträge für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die ab dem 01.04.2011 in der KfW eingehen, können dann ausschließlich im KfW-Programm Erneuerbare Energien zugesagt werden.

4. Förderfähigkeit von Übernahmen und tätigen Beteiligungen in einigen Programmen der KfW-Mittelstandsbank

Die KfW fördert unter anderem in den Programmen bzw. Programmvarianten

  • ERP-Kapital für Gründung
  • ERP-Regionalförderprogramm
  • KfW-Unternehmerkredit - KMU-Fenster
  • KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen - KMU-Fenster

Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen. Diese Fördermöglichkeiten in den oben aufgeführten Programmen beziehen sich aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben ausschließlich auf Übernahmen und tätige Beteiligungen, die als "asset deal" gestaltet sind. Das heißt, der Kauf des Unternehmens wird durch den Erwerb der Wirtschaftsgüter des Unternehmens vollzogen und die Vermögenswerte des Unternehmens werden einzeln übertragen. Ein sogenannter "share deal", bei dem Anteile im Sinne einer Finanzinvestition erworben werden, ist hingegen nicht förderfähig.



Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
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