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13. Juni 2006
Investitionszulagengesetz 2007 vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2006 das
Investitionszulagengesetz 2007 (BT-Drs. 16/1409) verabschiedet.
Es wird voraussichtlich am 22.06.2006 vom Deutschen Bundesrat
beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Förderung von
Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der
produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes
in den neuen Bundesländern.
Im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission sollen
kleine und mittlere Unternehmen eine erhöhte Förderung
bekommen. Zudem soll eine höhere Förderung von kleinen und
mittleren Unternehmen im Randgebiet des Fördergebiets
stattfinden. Neu in die Förderung miteinbezogen wurden
Beherbergungsbetriebe. Darunter fallen Jugendherbergen und
Hütten, Hotellerie, Campingplätze und Erholungs- und
Ferienheime. Private Unterkünfte und selbstständige
Restaurationsbetriebe sowie sonstige Tourismuseinrichtungen
werden nicht berücksichtigt. Den Entwurf des
Investitionszulagengesetzes 2007 können Sie im Internet
einsehen: (BT-Drs. 16/1409)
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

