Dies hat das Bundeskabinett mit dem Beschluss der neuen Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld ermöglicht.
Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes können Arbeitgeber auch weiterhin Phasen mit schlechter Auftragslage überstehen, ohne Arbeitnehmer entlassen zu müssen. In diesem Jahr konnten so hunderttausende Arbeitsplätze gerettet und damit wertvolle Kenntnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesichert werden. Wir müssen davon ausgehen, dass es im nächsten Jahr noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt gibt. Deshalb bleibt auch im Jahr 2010 die Sicherung von Arbeitsplätzen eine Herausforderung.
Die neue Verordnung regelt die Verlängerung
der nach Gesetz sechsmonatigen Bezugsfrist für das
Kurzarbeitergeld. In 2009 gilt wegen der Wirtschaftskrise eine
Bezugsfrist von 24 Monaten. Sie gilt für Betriebe, die mit der
Kurzarbeit in 2009 begonnen haben. Ohne den Erlass der
Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010
begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung sechs
Monate betragen. Mit der Verordnung wird die Bezugsfrist auf 18
Monate verlängert. Die Verlängerung gilt nur für Betriebe, die
mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Den Arbeitgebern, die im
Vertrauen auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen
Situation keine Entlassungen vornehmen, wird somit
Planungssicherheit gegeben.



