Im Einzelnen gibt es folgende Änderungen:
1. Unternehmensregister
Unter
www.unternehmensregister.de können seit dem 1. Januar 2007
wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens
online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale
Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten,
deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online
bereit stehen ("one stop shopping"). Das umfasst auch den
Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten
Jahresabschlüssen. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird
künftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen
müssen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über
ein Unternehmen zu erhalten.
Da das Unternehmensregister rein elektronisch geführt wird, werden die Zulieferungspflichtigen (die Landesjustizverwaltungen, die veröffentlichungspflichtigen Unternehmen oder die von diesen Beauftragten sowie der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers) die Daten auch bereits elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Über die Einzelheiten der Übermittlung wird der Betreiber des Unternehmensregisters (dies ist die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) unter www.unternehmensregister.de informieren.
2. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregister
Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für
die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die
Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in
Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die
Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach
denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in
Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der
Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine
öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der
Eintragungsverfahren ist unter anderem vorgesehen, dass über
Anmeldungen zur Eintragung grundsätzlich "unverzüglich" zu
entscheiden ist; zudem werden die Ausnahmen vom Erfordernis
eines Kostenvorschusses erweitert.
Weil die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht ─ eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.
3. Offenlegung der Jahresabschlüsse
Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse sind nicht mehr die
Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger
zuständig. Damit werden die Gerichte von justizfernem
Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische
Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für
wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die
Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls
elektronisch einzureichen; daneben ist für eine Übergangszeit
bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform möglich. Über
die Einzelheiten der Einreichung der Jahresabschlussunterlagen
informiert der elektronische Bundesanzeiger unter
www.ebundesanzeiger.de.

