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6. Dezember 2010

Änderung des Beratungshilfeprogramms

Ab 01.01.2011 wieder alte Konditionen.

Um Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, bietet das Land Sachsen-Anhalt mit dem Beratungshilfeprogramm finanzielle Unterstützung für betriebsspezifische Beratungsleistungen an. Im Jahr 2009 wurde das Programm mit Blick auf die Finanz-  und Wirtschaftskrise erweitert und die Förderung der Beratungsleistungen auf 75 % erhöht. Die hierzu im Oktober 2009 erlassenen Landesregelungen laufen zum 31.12.2010 aus und werden nicht verlängert.

Ab 01.01.2010 gelden dann wieder die alten Konditionen für das Beratungshilfeprogramm:

                                                                 ab 01.01.2011         bis 31.12.2010

Förderhöhe:                                                       50 %                          75 %
Förderfähiges Honorar/Tagwerk:                 600 €                         800 €
Tagewerke (TW):                                            20 TW                        30 TW

Aufgrund des Auslaufens der Ausnahmeregelung werden Anträge nach den derzeit geltenden Regelungen nur noch bis zum 15. Dezember 2010 angenommen. Eine 75 %ige Förderung ist nur noch für alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen, vollständigen Anträge möglich.

Zum Beratungshilfeprogramm



Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
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