Um Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, bietet das Land Sachsen-Anhalt mit dem Beratungshilfeprogramm finanzielle Unterstützung für betriebsspezifische Beratungsleistungen an. Im Jahr 2009 wurde das Programm mit Blick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise erweitert und die Förderung der Beratungsleistungen auf 75 % erhöht. Die hierzu im Oktober 2009 erlassenen Landesregelungen laufen zum 31.12.2010 aus und werden nicht verlängert.
Ab 01.01.2010 gelden dann wieder die alten Konditionen für das Beratungshilfeprogramm:
ab 01.01.2011 bis 31.12.2010
Förderhöhe:
50 %
75 %
Förderfähiges
Honorar/Tagwerk:
600 €
800 €
Tagewerke
(TW):
20
TW
30 TW
Aufgrund des Auslaufens der Ausnahmeregelung werden Anträge nach den derzeit geltenden Regelungen nur noch bis zum 15. Dezember 2010 angenommen. Eine 75 %ige Förderung ist nur noch für alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen, vollständigen Anträge möglich.



