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25. Juli 2008

Bundeskabinett beschließt Drittes Mittelstands Entlastungsgesetz

Drei Mittelstands- Entlastungsgesetze entlasten Wirtschaft um ca. 850 Mio. Euro.

Das Bundeskabinett hat am 23.07.2008 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf des "Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" beschlossen.

Der Entwurf des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes enthält insgesamt 23 Einzelmaßnahmen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen.
Vorgesehen ist unter anderem eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet und der Wirtschaft im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten von rund 24 Mio. Euro erspart. Daneben wird ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Mio. Euro umgesetzt. Dazu zählt z.B. die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung, was den betroffenen Unternehmen in schätzungsweise 100.000 Einzelfällen bürokratische Aufwendungen erspart.

Mit dem Gesetz ist in 2009 insgesamt eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Mio. Euro für die Unternehmen und mindestens 8,6 Mio. Euro für die Verwaltung verbunden. Insgesamt werden die unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie verabschiedeten drei Mittelstandsentlastungsgesetze die Wirtschaft um rund 850 Mio. Euro entlasten.

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

(Bundesministerim für Wirtschaft und Technologie)



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