Das Bundeskabinett hat am 23.07.2008 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf des "Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" beschlossen.
Der Entwurf des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes
enthält insgesamt 23 Einzelmaßnahmen, mit denen im Kern vor
allem klein- und mittelständische Unternehmen in den Bereichen
Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet
werden sollen.
Vorgesehen ist unter anderem eine Vereinfachung der
Handwerkszählung, die rund 460.000 selbständige Unternehmen des
zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits
vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet
und der Wirtschaft im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten
von rund 24 Mio. Euro erspart. Daneben wird ein ganzes Bündel
gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen
von über 70 Mio. Euro umgesetzt. Dazu zählt z.B. die Streichung
von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in
der Makler- und Bauträgerverordnung, was den betroffenen
Unternehmen in schätzungsweise 100.000 Einzelfällen
bürokratische Aufwendungen erspart.
Mit dem Gesetz ist in 2009 insgesamt eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Mio. Euro für die Unternehmen und mindestens 8,6 Mio. Euro für die Verwaltung verbunden. Insgesamt werden die unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie verabschiedeten drei Mittelstandsentlastungsgesetze die Wirtschaft um rund 850 Mio. Euro entlasten.

