Die Zuschüsse werden auf insgesamt 185 Millionen Euro aufgestockt.
Die Frist für die Beantragung von Euro V-Fahrzeugen endet am 30. Juni 2008. Bereits eingereichte Förderanträge werden berücksichtigt. Zuschüsse für Fahrzeuge mit EEV-Norm (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) sind auch darüber hinaus möglich. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Förderung von Fahrzeugen mit der Abgasnorm EURO VI aufzunehmen, sobald diese auf EU-Ebene beschlossen und ins deutsche Recht umgesetzt worden ist. Nach dem Innovationsprogramm können Unternehmen zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem einmaligen Direktzuschuss wählen. Die Basisförderung beträgt 2.550 Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen in Fördergebieten werden Aufschläge gewährt, so dass die maximale Förderung im Einzelfall 4.250 Euro pro Fahrzeug betragen kann. (Pressemitteilung Nr. 127/2008 des BMVBS)
Informationen zum Programm, den Fördervoraussetzungen und der Beantragung erhalten Sie auf den Seiten der KfW-Förderbank.

