Bewerben können sich Unternehmer aus Sachsen-Anhalt, die nach dem 1. Januar 1965 geboren wurden und ihr Unternehmen nach dem 3. Oktober 1990 gegründet bzw. übernommen haben. Das Unternehmen sollte darüber hinaus eine Bestandsdauer von mindestens 3 Jahren nachweisen. Es sollen damit Spitzenleistungen besonders engagierter und erfolgreicher junger Unternehmer in Sachsen-Anhalt gewürdigt werden.
Der beste Jungunternehmer wird auf der diesjährigen AVW-Mitgliederversammlung am 26. Mai ausgezeichnet.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter E-Mail: info@avw-sachsen-anhalt.de, Weitere Informationen unter www.avw-sachsen-anhalt.de



