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12. März 2008

Neues Muster für Widerrufsbelehrungen

Die Neufassung tritt am 01.04.2008 in Kraft.

Mit der dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung werden Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die von Unternehmern an Verbraucher(innen) über Widerrufs- und Rückgaberechte erteilt werden müssen.

Die Verwendung des Musters soll dem Unternehmer garantieren, dass er die Anforderungen des BGB an Belehrungen erfüllt hat. In der Vergangenheit kam es mit den bisherigen Mustern allerdings vereinzelt zu gerichtlichen Auffassungen, dass die bislang geltenden Muster nicht sämtlichen Anforderungen des BGB genügen und somit unwirksam sind. Daher kam es verstärkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Unternehmen, die die Muster in ihrer bisherigen Fassung bei Fernabsatzgeschäften als Vorlage verwendet hatten. Um der daraus resultierenden Verunsicherung entgegenzuwirken hat das Bundesministerium der Justiz die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung neu gefasst.

Für Belehrungen mit den bisher gültigen Mustern gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2008, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die Änderungen einzustellen.

Den aktuellen Text der Verordnung erhalten Sie hier.



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