Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Mit dem Programm Sachsen-Anhalt
WEITERBILDUNG unterstützt das Land die Durchführung
betrieblicher Qualifizierungsvorhaben und die Umsetzung
betrieblicher Konzepte zur Organisations- und
Personalentwicklung. Hierüber werden
arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungen von
Beschäftigten gefördert und Arbeitsplätze in den Unternehmen in
Sachsen-Anhalt erhalten bzw. die Neuschaffung
unterstützt. Die Organisation und Durchführung von
Personalpools soll als spezielle Dienstleistungen zur
Fachkräftesicherung in Unternehmen weiter ausgebaut werden.
Dies schließt auch die Umsetzung von Transfermaßnahmen ein. Mit
der Ergänzung des Programms im RdErl. des MW vom 18.12.2009 -
53-873-10 können auch Transfergesellschaften als Träger von
Transfermaßnahmen das Instrument zur Fachkräfte- und
Standortsicherung nutzen.
Hiernach erhalten bis zum
31.12.2010 Transfergesellschaften im Rahmen von
Ausgleichszahlungen für nachgewiesene Verwaltungsaufwendungen
bis zu 100 Euro je Teilnehmer und Monat und bis zu 50% der
Profilingkosten, maximal jedoch 75 Euro je Teilnehmer,
erstattet. Darüber sollen u.a. Dienstleistungen, die im
Zusammenhang mit der regionalen und branchenbezogenen Akquise,
über die Erhebung fachlicher, persönlicher, sozialer und
Leitungsfähigkeiten von Fachkräften entstehen sowie
Aufwendungen, die sich aus dem Vermittlungsprozess der
Arbeitnehmer ergeben, unterstützt werden.
Zur Programmumsetzung berät das Förderberatungszentrum der Investitionsbank Sachsen – Anhalt (Hotline: 0800 56 007 57) und die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.



