Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) soll künftig stärker auf die Probleme des ländlichen Raums ausgerichtet werden. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket hat der Koordinierungsausschuss der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) am 05. September 2008 unter Vorstiz des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, beschlossen. Die Maßnahmen werden am 01. Oktober in Kraft treten.
Das Gebiet, in denen GA-Mittel eingesetzt werden können,
wird erweitert. Diese neue Fördergebietskulisse umfasst auch
stukturschwache ländliche Gebiete in Westdeutschland.
Inhaltlich wird die Entwicklung von der Basis stärker
fokussiert. Bundesminister Glos hierzu: "Wir haben es
gemeinsam geschafft, den Bundesländern einen erheblich
erweiterten Handlungsspielraum zu geben, um den ländlichen Raum
zu stärken. Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesländer
diesen Handlungsspielraum zielsicher ausschöpfen werden. So
haben wir für die Bundesländer eine "Experimentierklausel"
geschaffen, die ein Höchstmaß von Flexibilität bringt. Durch
sie können die Bundesländer künftig bis zu 10 Mio. Euro pro
Jahr flexibel für innovative Maßnahmen einsetzen. Zudem werden
die regionsinternen Kräfte der ländlichen Regionen gestärkt.
Sie können in einem größeren Umfang als bisher Projekte in
eigener Verantwortung fördern. Die Bundesländer können den
Regionen in Zukunft Regionalbudgets in Höhe von bis zu 300.000
Euro pro Jahr zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung
stellen. Auch ermöglichen wir es künftig, bereits erfolgreich
installierten Regionalmanagement-Projekten um drei Jahre länger
zu fördern."
Investitionen von gemeinnützigen, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen können künftig in einem größeren Umfang
gefördert werden. Das hierzu bisher befristete Modellprojekt
wird in den regulären Förderkatalog der GRW aufgenommen.
Ebenfalls wird der Förderkatalog um die Möglichkeit der
Förderung mobiler Wirtschaftsgüter erweitert.
Weiterhin heben Bund und Länder die Förderhöchstsätze an. Sie
schöpfen damit den Rahmen, den ihnen die Europäische Union
setzt, vollständig aus. Die höheren Fördersätze werden stärkere
Anreize für Investitionen in benachteiligten Regionen
setzen.
Förderbedingte Betriebsverlagerungen sind unerwünscht. Die
Vorkehrungen gegen förderbedingte Betriebsverlagerungen werden
daher verschärft. Neu ausgerichtet werden die Berichts- und
Transparenzregelungen. So unterliegen die Bundesländer künftig
erweiterten Berichtspflichten gegenüber dem Bund bei
Rückforderungen.
(Quelle: PM des BMWi, www.bmwi.de)



