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26. September 2008

Größerer Handlungsspielraum bei GA

Ländlicher Raum wird gestärkt - Bund und Länder beschließen Maßnahmenpaket

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) soll künftig stärker auf die Probleme des ländlichen Raums ausgerichtet werden. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket hat der Koordinierungsausschuss der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) am 05. September 2008 unter Vorstiz des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, beschlossen. Die Maßnahmen werden am 01. Oktober in Kraft treten.

Das Gebiet, in denen GA-Mittel eingesetzt werden können, wird erweitert. Diese neue Fördergebietskulisse umfasst auch stukturschwache ländliche Gebiete in Westdeutschland. Inhaltlich wird die Entwicklung von der Basis stärker fokussiert. Bundesminister Glos hierzu: "Wir haben es gemeinsam geschafft, den Bundesländern einen erheblich erweiterten Handlungsspielraum zu geben, um den ländlichen Raum zu stärken. Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesländer diesen Handlungsspielraum zielsicher ausschöpfen werden. So haben wir für die Bundesländer eine "Experimentierklausel" geschaffen, die ein Höchstmaß von Flexibilität bringt. Durch sie können die Bundesländer künftig bis zu 10 Mio. Euro pro Jahr flexibel für innovative Maßnahmen einsetzen. Zudem werden die regionsinternen Kräfte der ländlichen Regionen gestärkt. Sie können in einem größeren Umfang als bisher Projekte in eigener Verantwortung fördern. Die Bundesländer können den Regionen in Zukunft Regionalbudgets in Höhe von bis zu 300.000 Euro pro Jahr zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung stellen. Auch ermöglichen wir es künftig, bereits erfolgreich installierten Regionalmanagement-Projekten um drei Jahre länger zu fördern."

Investitionen von gemeinnützigen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen können künftig in einem größeren Umfang gefördert werden. Das hierzu bisher befristete Modellprojekt wird in den regulären Förderkatalog der GRW aufgenommen. Ebenfalls wird der Förderkatalog um die Möglichkeit der Förderung mobiler Wirtschaftsgüter erweitert.

Weiterhin heben Bund und Länder die Förderhöchstsätze an. Sie schöpfen damit den Rahmen, den ihnen die Europäische Union setzt, vollständig aus. Die höheren Fördersätze werden stärkere Anreize für Investitionen in benachteiligten Regionen setzen.

Förderbedingte Betriebsverlagerungen sind unerwünscht. Die Vorkehrungen gegen förderbedingte Betriebsverlagerungen werden daher verschärft. Neu ausgerichtet werden die Berichts- und Transparenzregelungen. So unterliegen die Bundesländer künftig erweiterten Berichtspflichten gegenüber dem Bund bei Rückforderungen.

(Quelle: PM des BMWi, www.bmwi.de)



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