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16. Januar 2012

Geänderte GRW-Landesregelungen

Die Änderungen der Landesregelungen zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sollen ab 1. Februar 2012 in Kraft treten.

Die Obergrenze für eine mögliche Förderung wird wie bisher zwischen 20 und 50 Prozent liegen, doch rücken qualitative Kriterien mehr in den Vordergrund.

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