Die Obergrenze für eine mögliche Förderung wird wie bisher zwischen 20 und 50 Prozent liegen, doch rücken qualitative Kriterien mehr in den Vordergrund.
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Nachrichten
16. Januar 2012
Geänderte GRW-Landesregelungen
Die Änderungen der Landesregelungen zur
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" (GRW) sollen ab 1. Februar 2012 in Kraft
treten.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:



