Unternehmer müssen bei Beantragung zusätzlich eine Erklärung über bereits erhaltene Zuschüsse aus dem Gründercoaching sowie dem ESF-BA-Programm für Coaching der Agentur für Arbeit abgeben.
Die bereits erhaltenen Förderungen werden auf die Höhe der Bemessungsgrundlage für das Gründercoaching angerechnet. D.h., hat ein Gründer von der Agentur für Arbeit Zuschüsse für Coachingmaßnahmen aus dem ESF-BA-Programm in Höhe von beispielsweise 1.500 € erhalten, sinkt die Bemessungsgrundlage für das KfW Gründercoaching von 6.000 € (Maximum) auf 4.500 €.
Gründercoaching beantragen können alle Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Gründung. Mehr Informationen zum Gründercoaching finden Sie auf den Seiten der KfW.

