Sie sind hier: Nachrichten

Nachrichten

17. Juli 2007

GmbH-Gründung leichter gemacht

Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde am 23.Mai 2007 vom Bundeskabinett beschlossen und enhält einiges an Neuerungen im Bereich des GmbH Rechts.
Existenzgründungen sollen erleichtert und nachhaltig beschleunigt werden. Die Bundesregierung hat daher die Modernisierung des Rechts der Gesellschaft mit beschränker Haftung (GmbH) beschlossen. Die GmbH wird eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand.

Die GmbH wird als Unternehmensform m Wettbewerb mit entsprechenden ausländischen Rechtsformen wie der britischen "Limited" attraktiver. "GmbHs sollen in Zukunft schneller, unbürokratischer und billiger gegründet werden", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Für GmbH-Gründungen muss in Zukunft nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur noch ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro eingezahlt werden. Bisher musste man 25.000 € mitbringen.

Instrumente für unbürokratische Gründungen

Unternehmensgründer können Kosten sparen, wenn sie bei einfachen Standardgründungen einen "Mustergesellschaftsvertrag" verwenden. Dieser ist Teil des GmbH-Gesetzes. Eine notarielle Beurkunden des Vertrages ist dann nicht mehr notwendig.
Zum Gründungs-Set gehört auch ein Muster für die Handelsregisteranmeldung. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister kann mit dieser Anmeldung ohne rechtliche Beratung erfolgen.
Die Eintragung einer genehmigungspflichtigen Gesellschaft wird beschleunigt, weil die behördlichen Genehmigungen nicht mehr eingereicht werden müssen.

Noch einfacher: Unternehmergesellschaft

Außerdem wird eine neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geschaffen, die ohne größeres Mindeststammkapital gegründet werden kann. Hier muss mindestens 1 Euro eingezahlt werden.
Der Unterschied zur GmbH muss bei der Namensgebung der Gesellschaft herausgestellt werden. Im Namen der Gesellschaft muss der Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" auf jeden Fall in einer dieser Formen vorkommen.
Die Unternehmergesellschaft muss zudem jedes Jahr eine Rückstellung von einem Viertel des Gewinns bilden. Werden diese Rückstellungen anschließend in Stammkapital umgewandelt, sind ab 10.000 Euro keine weiteren Rückstellungen mehr zwingend.

"Bestattungsfälle" - Schutz in der Insolvenz

Kommt eine GmbH in die Krise, passiert es, dass so genannten "Firmenbestatter" versuchen, die GmbH einer ordnungsgemäßen Insolvenz zu entziehen. Sie berufen die Geschäftsführer angeschlagener GmbHs ab und geben einfach das Geschäftslokal auf. Dies wird jetzt schwerer: Und zwar durch eine Verpflichtung, eine zustellfähige in ländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister eintragen zu lassen. Damit können sich GmbHs berechtigten Forderngen ihrer Gläubiger nicht mehr so leicht entziehen.
Auch das Abberufen des Geschäftsführeres hilft dem "Firmenbestatter" nicht mehr viel: Bei einer geschäftsführerlosen GmbH sind künftig auch die Gesellschafter verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Außerdem werden die Geschäftsführer stärker in die Pflicht genommen, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung des Koalitionisvertrages um. (siehe PDF-Datei)

(Quelle: Bundesregierung)



Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
© 2005: TGL-Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt GmbH       powered by SELLTEC CMS