Die GmbH wird als Unternehmensform m Wettbewerb mit
entsprechenden ausländischen Rechtsformen wie der britischen
"Limited" attraktiver. "GmbHs sollen in Zukunft schneller,
unbürokratischer und billiger gegründet werden", erklärte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Für GmbH-Gründungen muss in Zukunft nach dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung nur noch ein Mindeststammkapital von 10.000
Euro eingezahlt werden. Bisher musste man 25.000 €
mitbringen.
Instrumente für unbürokratische Gründungen
Unternehmensgründer können Kosten sparen, wenn sie bei
einfachen Standardgründungen einen "Mustergesellschaftsvertrag"
verwenden. Dieser ist Teil des GmbH-Gesetzes. Eine notarielle
Beurkunden des Vertrages ist dann nicht mehr notwendig.
Zum Gründungs-Set gehört auch ein Muster für die
Handelsregisteranmeldung. Die Eintragung der Gesellschaft in
das Handelsregister kann mit dieser Anmeldung ohne rechtliche
Beratung erfolgen.
Die Eintragung einer genehmigungspflichtigen Gesellschaft wird
beschleunigt, weil die behördlichen Genehmigungen nicht mehr
eingereicht werden müssen.
Noch einfacher: Unternehmergesellschaft
Außerdem wird eine neue haftungsbeschränkte
Unternehmergesellschaft geschaffen, die ohne größeres
Mindeststammkapital gegründet werden kann. Hier muss mindestens
1 Euro eingezahlt werden.
Der Unterschied zur GmbH muss bei der Namensgebung der
Gesellschaft herausgestellt werden. Im Namen der Gesellschaft
muss der Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
oder "UG (haftungsbeschränkt)" auf jeden Fall in einer dieser
Formen vorkommen.
Die Unternehmergesellschaft muss zudem jedes Jahr eine
Rückstellung von einem Viertel des Gewinns bilden. Werden diese
Rückstellungen anschließend in Stammkapital umgewandelt, sind
ab 10.000 Euro keine weiteren Rückstellungen mehr zwingend.
"Bestattungsfälle" - Schutz in der Insolvenz
Kommt eine GmbH in die Krise, passiert es, dass so
genannten "Firmenbestatter" versuchen, die GmbH einer
ordnungsgemäßen Insolvenz zu entziehen. Sie berufen die
Geschäftsführer angeschlagener GmbHs ab und geben einfach das
Geschäftslokal auf. Dies wird jetzt schwerer: Und zwar durch
eine Verpflichtung, eine zustellfähige in ländische
Geschäftsanschrift in das Handelsregister eintragen zu lassen.
Damit können sich GmbHs berechtigten Forderngen ihrer Gläubiger
nicht mehr so leicht entziehen.
Auch das Abberufen des Geschäftsführeres hilft dem
"Firmenbestatter" nicht mehr viel: Bei einer
geschäftsführerlosen GmbH sind künftig auch die Gesellschafter
verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Außerdem werden die Geschäftsführer stärker in die Pflicht
genommen, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft
durch die Gesellschafter leisten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung des Koalitionisvertrages um. (siehe PDF-Datei)
(Quelle: Bundesregierung)

