Förderfähig sind Teilnahmen an organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland.
Kriterien:
rechtlich selbständige junge innovative Unternehmen mit
produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen
- und jünger als 10 Jahre sind
Gefördert werden Ausgaben für die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete, Standbau und die Pflichtbestandteile des Gemeinschaftsstandes. Von den förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20% zu übernehmen. Der Bund gewährt einen Zuschuss von bis zu maximal 7.500 € pro Aussteller und Messe. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 €.
Weitere Informationen:
Richtlinie
Bewilligungsantrag
Liste der förderfähigen Veranstaltungen 2008

