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30. Oktober 2008

Das neue GmbH-Recht

Am 01.11.2008 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Gmbh-REchts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft.

Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen.

Die grundlegende Modernisierung des GmbH-Rechts orientiert sich an folgenden Maximen: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Besondere Neuerungen sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen sowie eine neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt.

Die wesentlichen Inhalte der Neuregelung finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz.



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