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3. November 2009

Betriebskäufer müssen Gehälter von gekündigten Mitarbeitern zahlen

Ein Betrieb gilt erst dann als stillgelegt, wenn alle Arbeitsverhältnisse beendet sind.

Ein Urteil aus Erfurt hat Folgen für Unternehmensnachfolger: Ein Betrieb gilt erst
dann als stillgelegt, wenn alle Arbeitsverhältnisse beendet sind.
Das gehe aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 8 AZR 766/08),
berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.).
 

Gehälter von gekündigten Mitarbeitern zahlen. Für Unternehmensnachfolger hat das Urteil Folgen:

Nach Meinung der Erfurter Richter müsse der Käufer des Unternehmens die Gehälter der Mitarbeiter übernehmen, wenn er den Betrieb vor Ablauf der Kündigungsfristen übernimmt.
Die Bundesagentur für Arbeit müsse in diesem Fall kein Arbeitslosengeld bezahlen:
Sie zahle erst, wenn der Betrieb stillgelegt sei. Dieser Grundsatz gelte auch für
Unternehmen in der Insolvenz.


Quelle: www.mittelstanddirekt.de



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