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22. Oktober 2005

Handwerk - Kammerpräsident fordert mehr Chancengleichheit

Medoch: Geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie schnellstens überarbeiten
Magdeburg. Das Handwerk in Sachsen-Anhalt fordert mehr Chancengleichheit auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Der Präsident der Handwerkskammer Magdeburg, Klaus Medoch, rief daher die neue Bundesregierung und das Europäische Parlament auf, die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie schnellstens zu überarbeiten. «Wir erleben gegenwärtig, dass sich dadurch erhebliche Probleme für unser heimisches Handwerk ergeben könnten», sagte Medoch im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die geplanten Dienstleistungsrichtlinie soll es Handwerkern erlauben, ihre Leistungen in der EU zu den Konditionen ihres Heimatlandes anzubieten. «Die unterschiedlichen Bedingungen für das Handwerk in den einzelnen Ländern müssen aber stärker beachtet werden», sagte Medoch. Beispiel Reinigungsgewerbe: In Deutschland dürfen laut Gesetz nur biologisch abbaubare Reinigungsmittel eingesetzt werden. Zudem ist die Verwendung von Schutzhandschuhen vorgeschrieben. «Würden jetzt polnische Reinigungsfirmen diese Arbeiten in Deutschland ausführen, gilt für sie das polnische Recht, das diese Forderungen nicht kennt.» Das führe unabhängig vom Lohnniveau zu Wettbewerbsverzerrungen, sagte Medoch. Würden andererseits aber deutsche Firmen in Polen tätig werden, müssten sie das strengere deutsche Recht anwenden. Beispiele gäbe es auch dafür, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen noch nicht funktioniere, weil dem oft nationale Regelungen entgegenstünden. «So konnte eine Gerüstbauerfirma aus dem Harz in Irland einen Auftrag nicht ausführen, weil ungerechtfertigt geforderte Zusatzqualifizierungen für die Mitarbeiter nötig waren. Erst durch unsere Intervention wurde diese Hürde beseitigt», sagte Medoch. Behindert würden aber auch Aktivitäten von Mittelständlern durch die Festlegung in einigen Ländern, Niederlassungen gründen zu müssen. So hätten deutsche Handwerker Leistungen im Hochbau nicht ausführen können, nur weil sie im Nachbarland keine feste Niederlassung hatten. «Für einen einmaligen Auftrag ist das schlichtweg für einen Handwerksbetrieb zu unwirtschaftlich», sagte Medoch. Ein weiteres Problem: Einzelne Länder verlangten die Zahlung der Mehrwertsteuer im Voraus, noch bevor der Auftrag überhaupt begonnen werde. «Wir sind für die Freiheit von Dienstleistungen im Binnenmarkt. Wir sind aber dagegen, dass mit einer solchen Regelung das niedrigste Niveau ausschlaggebend für den Wettbewerb sein soll», sagte Medoch. Die Kammer unterstütze daher das so genannte Herkunftslandprinzip, wonach die Vorschriften des Landes gelten, aus dem das Unternehmen kommt.


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