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22. Oktober 2005
Handwerk - Kammerpräsident fordert mehr Chancengleichheit
Medoch: Geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie schnellstens
überarbeiten
Magdeburg. Das Handwerk in Sachsen-Anhalt fordert mehr
Chancengleichheit auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Der
Präsident der Handwerkskammer Magdeburg, Klaus Medoch, rief
daher die neue Bundesregierung und das Europäische Parlament
auf, die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie schnellstens zu
überarbeiten. «Wir erleben gegenwärtig, dass sich dadurch
erhebliche Probleme für unser heimisches Handwerk ergeben
könnten», sagte Medoch im Gespräch mit der Deutschen
Presse-Agentur (dpa). Die geplanten Dienstleistungsrichtlinie
soll es Handwerkern erlauben, ihre Leistungen in der EU zu den
Konditionen ihres Heimatlandes anzubieten. «Die
unterschiedlichen Bedingungen für das Handwerk in den einzelnen
Ländern müssen aber stärker beachtet werden», sagte Medoch.
Beispiel Reinigungsgewerbe: In Deutschland dürfen laut Gesetz
nur biologisch abbaubare Reinigungsmittel eingesetzt werden.
Zudem ist die Verwendung von Schutzhandschuhen vorgeschrieben.
«Würden jetzt polnische Reinigungsfirmen diese Arbeiten in
Deutschland ausführen, gilt für sie das polnische Recht, das
diese Forderungen nicht kennt.» Das führe unabhängig vom
Lohnniveau zu Wettbewerbsverzerrungen, sagte Medoch. Würden
andererseits aber deutsche Firmen in Polen tätig werden,
müssten sie das strengere deutsche Recht anwenden. Beispiele
gäbe es auch dafür, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen
noch nicht funktioniere, weil dem oft nationale Regelungen
entgegenstünden. «So konnte eine Gerüstbauerfirma aus dem Harz
in Irland einen Auftrag nicht ausführen, weil ungerechtfertigt
geforderte Zusatzqualifizierungen für die Mitarbeiter nötig
waren. Erst durch unsere Intervention wurde diese Hürde
beseitigt», sagte Medoch. Behindert würden aber auch
Aktivitäten von Mittelständlern durch die Festlegung in einigen
Ländern, Niederlassungen gründen zu müssen. So hätten deutsche
Handwerker Leistungen im Hochbau nicht ausführen können, nur
weil sie im Nachbarland keine feste Niederlassung hatten. «Für
einen einmaligen Auftrag ist das schlichtweg für einen
Handwerksbetrieb zu unwirtschaftlich», sagte Medoch. Ein
weiteres Problem: Einzelne Länder verlangten die Zahlung der
Mehrwertsteuer im Voraus, noch bevor der Auftrag überhaupt
begonnen werde. «Wir sind für die Freiheit von Dienstleistungen
im Binnenmarkt. Wir sind aber dagegen, dass mit einer solchen
Regelung das niedrigste Niveau ausschlaggebend für den
Wettbewerb sein soll», sagte Medoch. Die Kammer unterstütze
daher das so genannte Herkunftslandprinzip, wonach die
Vorschriften des Landes gelten, aus dem das Unternehmen kommt.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

