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28. Januar 2008

Qualifizierungsförderung für Existenzgründer

Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer veröffentlicht

Existenzgründer haben auf Grundlage der Richtlinie die Möglichkeit, sich über Maßnahmeträger Qualifizierungsmaßnahmen mit Zuschüssen fördern zu lassen. Fördergegenstand sind

Zuwendungen

  • für individuelle Qualifizierungsmodule zur Vermittlung ausreichender Kenntnisse bei der Führung eines Unternehmen,
  • als Hilfen zur Existenzgründung.

Die Ausreichung der Mittel erfolgt an Maßnahmeträger und wird von diesen an die Existenzgründer weitergeleitet. Diese Maßnahmeträger können sein:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • Technologie- und Gründerzentren sowie verwandte Einrichtungen mit Sitz in den Landkreisen oder kreisfreien Städten,
  • kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften mit Sitz in den Landkreisen oder kreisfreien Städten.

Die Qualifizierung muss in den ersten beiden Jahren nach Gründung beginnen. Der individuelle Qualifizierungsbedarf für jeden Gründer und dessen Gründungsvorhaben muss vom regionalen ego.-Piloten oder den gewerblichen Kammern bestätigt werden.

Die Zuwendung beträgt maximal 4.175 € je zuwendungsfähigem, gefördertem Existenzgründer und teilt sich auf die oben angegebenen Fördergegenstände auf.

Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Die vollständige Richtlinie mit allen Voraussetzungen, Zuwendungshöhen und  Inhalten finden Sie hier.



Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
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