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14. Juni 2006

Pauschalabgaben für Minijobber steigen

Wer 400-Euro-Kräfte beschäftigt, muss ab 01.07.2006 höhere Pauschalbeiträge zahlen. Die Erhöhung der Pauschsätze von 25 auf 30 % ist im Haushaltsbegleitgesetz 2006 festgelegt.
Arbeitgeber müssen für einen Minijobber mit einem Monatseinkommen von 400 Euro zukünftig nicht mehr 500 Euro (400 Euro Arbeitsentgelt + 100 Euro Pauschale) sondern 520 Euro (400 Euro Arbeitsentgelt + 120 Euro Pauschale) monatlich zahlen. Angehoben wurden die Pauschalsätze für die gesetzliche Krankenversicherung (von bisher 11 auf 13 %) und für die gesetzliche Rentenversicherung (von bisher 12 auf 15 %). Die Pauschsteuer von 2 % bleibt unverändert. Von der Erhöhung ausgenommen sind Minijobs in Privathaushalten.


Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
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