Sie sind hier: Nachrichten
Nachrichten
14. Juni 2006
Pauschalabgaben für Minijobber steigen
Wer 400-Euro-Kräfte beschäftigt, muss ab 01.07.2006 höhere
Pauschalbeiträge zahlen. Die Erhöhung der Pauschsätze von 25
auf 30 % ist im Haushaltsbegleitgesetz 2006 festgelegt.
Arbeitgeber müssen für einen Minijobber mit einem
Monatseinkommen von 400 Euro zukünftig nicht mehr 500 Euro (400
Euro Arbeitsentgelt + 100 Euro Pauschale) sondern 520 Euro (400
Euro Arbeitsentgelt + 120 Euro Pauschale) monatlich zahlen.
Angehoben wurden die Pauschalsätze für die gesetzliche
Krankenversicherung (von bisher 11 auf 13 %) und für die
gesetzliche Rentenversicherung (von bisher 12 auf 15 %). Die
Pauschsteuer von 2 % bleibt unverändert. Von der Erhöhung
ausgenommen sind Minijobs in Privathaushalten.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

