Nach den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung konnten Anträge für schwere Nutzfahrzeuge, die den Abgasstandard Euro 5 erfüllen, nur bis zum 30.06.2008 gestellt werden. Zuschussanträge (Programm 426) mussten bis zu diesem Termin bei der KfW vorliegen. Kreditanträge (226), die bis zu diesem Termin bei der Hausbank gestellt wurden, müssen bis spätestens 31.07.2008 bei der KfW eingereicht werden.
Für schwere Nutzfahrzeuge, die den Abgasstandard EEV erfüllen, können weiterhin Anträge in den Programmen 226 und 426 gestellt werden. Schwere Nutzfahrzeuge, die den Abgasstandard EURO 5 erfüllen, werden weiterhin im ERP-Umwelt- udn Energiesparprogramm (225) gefördert.
Die Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge wurde in Nr. 4.2 am 19.06.2008 geändert. Mit Inkrafttreten am 04.07.2008 wird die Zulassungsfrist für schwere Nutzfahrzeuge, die den Abgasstadard EURO 5 erfüllen, für alle noch nicht bewilligten Anträge auf den 30.09.2009 verlängert.
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