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12. Juni 2009

Förderangebot der Arbeitsagenturen für Ausgelernte und Absolventen

Nach Ausbildung oder Studium: Mit Kurzarbeit Beschäftigungsbrücke für junge Fachkräfte bauen

Viele Auszubildende lernen in den nächsten Wochen aus. Arbeitgeber, die derzeit Kurzarbeit nutzen, fragen sich nun verstärkt, ob sie dringend benötigte Fachkräfte nach der Ausbildung trotzdem übernehmen oder neu einstellen können.

„Mit Kurzarbeitergeld können die Agenturen für Arbeit ausgelernte junge Menschen, die übernommen oder eingestellt werden, sowie neu eingestellte Hochschulabsolventen fördern. Damit bauen wir für junge Fachleute Beschäftigungsbrücken in die Region und helfen Unternehmern bei der Fachkräftegewinnung“, erklärt Lutz Mania, Mitglied der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit.

„Vielen Betrieben ist dieses Förderangebot gar nicht bekannt. So könnte die Gefahr bestehen, dass junge Leute in Sachsen-Anhalt arbeitslos werden oder in andere Regionen abwandern, obwohl für sie hier interessante berufliche Perspektiven vorhanden sind. Dem wird mit der Kurzarbeitergeldregelung für Ausgelernte und Hochschulabsolventen vorgebeugt“, unterstützt Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff die Möglichkeit dieser Beschäftigungsbrücke.

Mit der Kurzarbeit hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die Unternehmen effektiv hilft, Entlassungen zu vermeiden und gut ausgebildete Fachkräfte zu halten.

Die Einstellung von Hochschulabsolventen während der Kurzarbeit kann dann gefördert werden, wenn das für die Weiterführung des Unternehmens unumgänglich ist. Die Agenturen für Arbeit können gegebenenfalls entsprechende Nachweise vom Arbeitgeber verlangen.

Weitere Informationen gibt es beim Arbeitgeberservice jeder Agentur für Arbeit oder unter (01801) 664466 (3,9 Ct./ Min aus dem Festnetz).

(PM MW LSA)



Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
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