Für
viele Unternehmen wird es künftig einfacher, Dienstleistungen
anzubieten - in Deutschland und europaweit. Denn mit dem
heutigen Tage wirkt die Dienstleistungsrichtlinie.
"Die Erleichterungen werden dazu beitragen, dass vor allem
mittelständische Dienstleistungsunternehmen ihr Potential in
Europa künftig noch besser nutzen können," kommentierte der
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer
Brüderle.
Bäcker, Immobilienmakler, Reiseleiter oder Unternehmensberater
- eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen wird in
Zukunft von den Erleichterungen der Dienstleistungsrichtlinie
profitieren können.
Zu den Vereinfachungen gehört vor allem die Einrichtung der
Einheitlichen Ansprechpartner. Unternehmen kennen das Problem:
An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen
zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische
Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft
gleichermaßen. Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen
den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa
Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie - auf Wunsch - alle
einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten
Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand
abwickeln können.
Für die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner sind in
Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Ihren vor Ort
konkret zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner erreichen
Dienstleistungsanbieter in Deutschland mit Hilfe des vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichteten
Portals (www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de),
die Einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland sind
über die Kommissionsplattform www.eu-go.eu
zu finden.
Dienstleistungsanbieter profitieren außerdem von der
Abschaffung unverhältnismäßiger bzw. ungerechtfertigter
Anforderungen.
In Deutschland haben Bund, Länder, Kommunen und Kammern das
gesamte dienstleistungsbezogene Recht systematisch auf
Vereinbarkeit mit der Richtlinie geprüft und diskriminierende
oder unverhältnismäßige Regelungen abgeschafft. Auch im Ausland
wird es für deutsche Unternehmen einfacher. So entfällt die in
einigen Staaten bisher geltende Pflicht, eine zusätzliche
Niederlassung zu unterhalten oder einen nationalen
Repräsentanten zu beschäftigen. Auch Anforderungen, Unternehmen
in einer bestimmten Rechtsform zu führen, werden künftig
regelmäßig unzulässig sein. Für weitere Vereinfachung sorgen
feste Verfahrensfristen sowie die erleichterte Anerkennung
ausländischer Dokumente.
Profitieren werden Unternehmen und Verbraucher schließlich von
einer verbesserten Verwaltungszusammenarbeit der
Mitgliedstaaten. Der Austausch der Behörden über ein
elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (IMI)
zielt darauf ab, doppelte Anforderungen zu vermeiden und so den
Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich zu verringern. Die
Zusammenarbeit der Behörden hilft zudem dabei, frühzeitig gegen
unzuverlässige Unternehmen vorzugehen.
Weitere Informationen zur Dienstleistungsrichtlinie finden Sie
auch unter www.dienstleisten-leicht-gemacht.de
(PM des BMWi vom 28.12.2009)



