Der Ministerrat in Brüssel hat am 04.12.2009 Kernelemente für Reformen des europäischen Patentsystems angenommen.
Dazu erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Dies ist ein guter Tag für die Innovation in Deutschland und Europa. Für die deutschen Unternehmen wird es künftig ein zügig erteiltes Patent geben, das in der ganzen EU gilt. Die EU beweist, dass es trotz unterschiedlicher Interessen gelingt, mit dem Schutz technischer Erfindungen den Binnenmarkt zu stärken. Ein starkes Patentrecht ist ein Motor für Innovationen. Deutschland als "Patenteuropameister" wird davon am meisten profitieren.
Die Eckpunkte der
Einigung:
Die Minister billigten am 04.12.2009 die Verordnung über das
Gemeinschaftspatent, die jetzt zur weiteren Beratung ins
Europäische Parlament geht. Diese Verordnung soll ermöglichen,
dass Erfindungen mit der Patenterteilung sofort EU-weiten
Rechtsschutz genießen. Der heutige Beschluss der Minister
enthält dazu Kriterien über die Verteilung der Patentgebühren
auf die Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit der
Patentämter.
Außerdem sprachen sich die Minister dafür aus, ein einheitliches europäisches Patentgericht zu schaffen. Damit sollen die Durchsetzung von Patenten erleichtert und widersprüchliche Entscheidungen nationaler Gerichte künftig vermieden werden. Das europäische Patentgericht soll auf den bewährten nationalen Gerichtsstrukturen aufbauen und ortsnah zu den Verfahrensparteien arbeiten. Ein Berufungsgericht stellt die Einheitlichkeit der Patentrechtsprechung sicher.
Über die Einzelheiten der Ausgestaltung der neuen Gerichtsstruktur muss im kommenden Jahr weiterverhandelt werden. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof, ob der den Ministern vorliegende Text europarechtlichen Anforderungen angepasst werden muss.
(Quelle: PM des BMJ)



