Handwerksbetriebe, insbesondere solche aus der Baubranche, sollen zukünftig ihre Zahlungsansprüche gegenüber ihren Kunden einfacher durchsetzen können.
Für die Betriebe sollen demnach die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann, schreibt die Deutsche Handwerks-Zeitung. Unternehmer sollen für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung in der Höhe des damit verbundenden Wertzuwachses eine Abschlagszahlung vom Besteller verlangen können.
Grund für eine solche Regelung ist, dass ein Großteil der Insolvenzen im Handwerk, vor allem im Baubereich, auf Forderungsausfälle zurückzuführen sind.

