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1. Juli 2009

Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 19. März 2009 die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als Methode zur Ermittlung des Gewinns zugelassen.

Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07 die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als Methode zur Ermittlung des Gewinns von Gewerbetreibenden auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums zugelassen.



Weitere Informationen

Bundesfinanzhof

www.bundesfinanzhof.de



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