Gründe, warung gerade kleinere Unternehmen das gemeinsame Forschen und Entwickeln mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen scheuen, ist mitunter der juristische und administrative Aufwand. Denn für jede dieser Kooperationen muss vorab genau geklärt und vertraglich festgelegt werden, wer sich mit welchen finanziellen und personellen Mitteln im gemeinsamen Projekt engagiert, wem das Know-How aus der Forschung zusteht und wer ggf. am Ende auch Patente anmelden und verwerten darf.
Dieses Problem hat der von Bundeskanzlerin Merkel einberufene "Rat für Innovation und Wachstum" aufgegriffen. Unter der Moderation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wurde eine Expertenrunde aus Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft beauftragt, Mustervereinbarungen und Vertragsbausteine für die Ausgestaltung solcher Vertragsverhältnisse zu entwickeln.
Die nunmehr vorliegenden Mustervereinbarungen sind in der neuen Broschüre des BMWi "Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen - Ein Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Wiessenschaft und Wirtschaft" veröffentlicht. Hierdurch wird sich der Abstimmungsaufwand für Forschungskooperationen zwischen den Unternehmen der Wirtschaft einerseits und der Wissenschaft andererseits deutlich verringern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden so in die Lage versetzt, sich in Forschungskooperationen mit Universitäten und Fachhochschulen zu engagieren.
Die Broschüre finden Sie hier.

